Sexueller MissbrauchLeverkusener sammelt Nacktfotos acht- bis 13-jähriger Kinder

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Smartphone Kinderporno Symbolbild

Ein Leverkusener sammelte pornografische Bilder von Kindern und Jugendlichen. Jetzt wurde er verurteilt. (Symbolbild)

Leverkusen  – Die Worte der Richterin waren eindeutig: Es gelte zwar noch das Jugendstrafrecht. Zudem sei der Angeklagte geständig und bereue seine Taten „glaubwürdig“. Dennoch müsse sich Jens K. (22, Name geändert) aus Leverkusen bewusst machen: „Hinter jedem dieser Bilder steckt der Missbrauch eines Kindes. Jede Aufnahme geschah gegen den freien Willen und die Reife des jeweiligen Kindes.“

Auf K.’s Computerfestplatte waren im Jahre 2020 insgesamt 62 Bilddateien mit kinderpornografischem Inhalt gefunden worden. Die abgelichteten Mädchen und Jungen waren geschätzt zwischen acht und 13 Jahren jung. Jens K. hatte die Bilder offenbar von Mitgliedern einer Chatgruppe beim Messengerdienst Whats-App bekommen, die derlei Fotos untereinander austauschten. Hinzu kamen mehrere Chats, die K. Ende 2019 über mehrere Monate hinweg mit einer seinerzeit 13-Jährigen geführt hatte. Beide hatten sich dabei gegenseitig Fotos mit eigenen Nacktaufnahmen geschickt. Die Gespräche waren voll mit sexuellen Anspielungen.

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Mutter schaltete Polizei ein

Irgendwann war die Mutter des Mädchens auf die Aktivitäten ihrer Tochter im Internet aufmerksam geworden und hatte die Polizei eingeschaltet, die schließlich die Spur zu K. fand. Dieser äußerte sich bei der Verhandlung im Opladener Amtsgericht nicht selbst, sondern überließ das Reden seinem Verteidiger, der K. als Einzelgänger und psychisch gestörten Menschen beschrieb.

Bis heute lebe er im Elternhaus „im Keller“, wie er mehrfach betonte. Der Vater sei im vergangenen Jahr plötzlich verstorben. K. habe kaum soziale Kontakte. Er habe nach dem Fachabi mehrere vergebliche Versuche unternommen, zu studieren und bis heute noch keinen Tag gearbeitet. Bis zum Bekanntwerden seiner illegalen Taten im August 2020 habe er regelmäßig Cannabis konsumiert und unter Angststörungen und Wahnvorstellungen gelitten. Erst nach einer stationären Behandlung in der Landesklinik Langenfeld habe sich das gebessert. Seit fast zwei Jahren nehme er nun keine Drogen mehr zu sich.

„Erst für harmloses Schreiben gehalten“

Zu den Chats mit dem Mädchen sagte der Verteidiger unter anderem, dass die 13-Jährige seinem Mandanten trotz ihrer Minderjährigkeit, die sie ihm auch mitgeteilt habe, „schon sehr reif und forsch“ erschienen sei und ihn „getriggert“ habe. Die beiden hätten sich im Internet angefreundet, „wie man das heute ja nennt“. „Er hat das erst für ein harmloses Schreiben gehalten.“

Nach dem Einschalten der Polizei hätten sich dann die psychischen Probleme K.’s noch einmal verstärkt. Kurz bevor die Beamten die Computerfestplatte sicherstellten, habe er zudem noch Tausende weitere Dateien mit pornografischen Inhalten aller Art, „nicht nur kinderpornografischen“, gelöscht. „Diese 62 aber hat er vergessen und weiß gar nicht mehr warum“, sagte der Verteidiger. „Wahrscheinlich wurden sie automatisch über den Chat heruntergeladen.“ Insgesamt habe K. irgendwann einfach die Kontrolle verloren „in seinem Keller“.

Sozialstunden und Gespräche

Aufgrund der noch fehlenden Reife trotz seines Erwachsenenalters stufte die zuständige Richterin den Fall unter das Jugendstrafrecht ein und verurteilte K. zu 50 Sozialstunden, „damit ihr Tag vielleicht auch mal etwas Struktur bekommt und sie neue Impulse erhalten“. Hinzu kommen zwei Beratungsgespräche mit psychologischen Experten zum Thema Kinderpornografie.

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