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StraßenabstufungÜbernahme der L 293 stieß im Stadtbezirk auf späte Bedenken

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Leverkusen – Fast hätte die auch für Küppersteg und Bürrig zuständige Bezirksvertretung II in letzter Minute noch Angst vor der eigenen Courage bekommen.

Die von ihr selbst geforderte Herabstufung der L 293 zwischen Europa- und Westring zu einer Gemeindestraße wäre am Dienstagnachmittag beinahe daran gescheitert, dass die betroffenen Grundstückseigentümer demnächst dann auch an den Kosten einer Fahrbahnsanierung beteiligt werden.

Das mag zwar nur alle paar Jahrzehnte einmal vorkommen, und umgelegt werden auch nur 30 Prozent der Baukosten. Manchen Bezirksvertretern kamen dennoch Bedenken, ob das zumutbar sei.

Bürokratische Hürde

Die L 293, die in den beiden Stadtteilen Küppersteger Straße, von-Ketteler-Straße, Heinrich-Brüning-Straße und Rheindorfer Straße heißt, ist zwar eine Landesstraße, für deren Unterhaltung an sich der Landesbetrieb Straßen NRW zuständig wäre.

Weil sie als sogenannte Ortsdurchfahrt durch Küppersteg und Bürrig rein innerstädtisch verläuft, liegt die Straßenbaulast nebst allen damit verbundenen Kosten aber seit jeher bei der Stadt Leverkusen.

Aufgrund ihrer Klassifizierung hat der Landesbetrieb bei Änderungen – sei es ein Zebrastreifen oder ein Tempolimit – dennoch ein Wörtchen mitzureden. Um diese überflüssige bürokratische Hürde aus dem Weg zu räumen, hatte die Bezirksvertretung im Mai 2014 die Stadtverwaltung beauftragt, mit allen zuständigen Behörden über eine Herabstufung zur Gemeindestraße zu verhandeln.

Deren Einverständnis liegt inzwischen vor, so dass einem förmlichen Beschluss der Leverkusener Politik nichts mehr im Wege gestanden hätte. Im Verwaltungsgebäude am Goetheplatz stellten einige Bezirksvertreter am Dienstagnachmittag dann allerdings die reichlich verspätete Frage, was diese Entscheidung wohl für die Anwohner bedeuten könnte.

Wie die Vertreter der Verwaltung daraufhin erklärten, gibt es nur eine relativ undramatische Veränderung: Bisher konnten die Grundstückseigentümer allein an den Sanierungskosten von Bürgersteigen beteiligt werden, in Zukunft sind auch Fahrbahnerneuerungen bis zu 30 Prozent der Gesamtkosten umlagefähig.

Mit anderen Worten: Mussten in der Vergangenheit alle Leverkusener Steuerzahler für die Unterhaltung der L 293 aufkommen, bleibt den meisten von ihnen künftig ein kleiner Teil zulasten der Anwohner erspart. Nach dieser Erläuterung stellten die Kritiker ihre zuvor geäußerten Bedenken hintan und stimmten der Herabstufung zu. Das letzte Wort hat ohnehin der Rat in seiner Sitzung am 2. Mai.