Leverkusen – Wer Sturmschäden erlitten hat, soll sich zügig an seine Versicherung wenden. Dazu rät die Verbraucherzentrale in Leverkusen. Sie gibt Tipps, zum Beispiel, dass oftmals eine Police nicht reicht: Für Sturmschäden haften laut Verbraucherzentrale Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen.
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Stürmisch sei es grundsätzlich nach den Bedingungen der Versicherer ab Windstärke 8. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von 62 Stundenkilometern. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen dabei keinen Nachweis über die Sturmstärke erbringen. Dass der Wind bei Sturm Ziegel und Dachpappe mitgehen ließ, müssen Betroffene in der Regel nicht selbst nachweisen. Nach den Versicherungsbedingungen reiche es, wenn eine Wetterstation in der Nähe eine hohe Sturmstärke gemessen hat oder auch Häuser in der Nachbarschaft ebenfalls beschädigt wurden, heißt es.
Was ist mit morschen oder gesunden Bäumen?
Einen Schutz gegen Sturm und Hagel, Feuer und Leitungswasser bietet die Gebäudeversicherung: Eine solche Police sollten Hausbesitzerinnen und -besitzer vorweisen können, raten die Verbraucherschützer. Häufig knicken Bäume um: Hat ein nachweislich morscher Baum beim Umsturz einen Schaden angerichtet, müssen Eigentümer bzw. deren Haftpflichtversicherung dafür aufkommen. Ist ein gesunder Baum umgefallen, gelte dies als „höhere Gewalt“, Eigentümer haften nicht.
Stichwort Kfz-Versicherung: Hat der Sturm Dachziegel auf ein parkendes Auto geschleudert, ist die Teilkasko der Fahrzeughalter in der Zahlungspflicht, erklärt die Verbraucherzentrale um Leiter Bernhard Pilch. Versichert ist allerdings nicht der Wiederbeschaffungswert, also der Neupreis des Gefährts, sondern in der Regel nur der Wert, den es zum Zeitpunkt der Schadensmeldung noch hat (Zeitwert). Mehr Infos gibt es im Internet.

