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Urteil in LeverkusenBenedikt Rees kann Sitz im Rat nicht bei Gericht erstreiten

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Vereint auf dem Archivbild: Michael Schmidt (links), Uwe Bastian (Mitte) und Benedikt Rees (rechts)

LeverkusenDie Trennung Uwe Bastians von seiner Partei Freie Wähler Leverkusen unmittelbar nach Schließung der Wahllokale bei der Kommunalwahl im Mai 2014 ist nach Meinung vieler Beobachter politisch höchst unappetitlich und verwerflich.

Zwar hatte sich Bastian von seiner Partei verabschiedet, die ihn im Wahlkampf unterstützt hatte, als Inhaber des ersten Listenplatzes der Freien Wähler hatte er sein Ratsmandat aber behalten.

Kommentatoren sprachen von Wählertäuschung oder Kaperung eines Ratssitzes. Dennoch, so entschied am Mittwoch das Kölner Verwaltungsgericht, darf Bastian seinen Sitz behalten. Geklagt hatte Benedikt Rees, nachdem er zuvor vor städtischen Wahlausschüssen mit seinen Einsprüchen nicht erfolgreich war. Auch er wollte über die Liste der Freien Wähler in den Rat einziehen.

Die Partei hatte mit 1,4 Prozent Stimmenanteil aber nur ein Mandat erringen können; Rees wäre bei einem Sieg vor Gericht der wahrscheinliche Erbe von Bastians Mandat geworden. Die Richterin in Saal 1 im Verwaltungsgericht ließ wenig Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Bastians Ratssitz. Das schlagende Argument: Listen werden kurz vor Wahlen geschlossen. Selbst, wenn sich ein Kandidat am Tage vor der Wahl von seiner Partei trenne, er aber auf einer Liste stehe, gebe es laut Kommunalwahlgesetz keine Chance, das Ratsmandat für die Partei zu retten. „Der Gesetzgeber macht da vor der Wahl den Laden zu“, sagte die Vorsitzende. Wie Uwe Bastians Vorgehen moralisch zu bewerten sei? Darüber hätten die Wähler bei der kommenden Wahl zu befinden, nicht sie selbst, schon gar nicht in Richterrobe, sagte die Juristin.

Bastian selbst war nicht geladen, auch weil man die Kosten sparen wolle, die am Schluss der Kläger, also Rees, tragen müsse, sagte die rücksichtsvolle Richterin. Fast fürsorglich erklärte sie dem Beamten Benedikt Rees die Gesetzeslage. Der wollte diskutieren, schnitt ihr oft das Wort ab, kam zum Schluss mit hoch gezogenen Schultern dahin, dass das Gesetz fehlerhaft sein müsse.

Dass Bastian seinen Lebensmittelpunkt nicht in Leverkusen habe, und deshalb sein Mandat nicht ausüben dürfe, dafür gebe es keine stichhaltigen Beweise, sagte die Vorsitzende.

Auch mit einer dritten Klage konnte Rees nicht siegen. Er beklagte, dass sich für die Bezirksvertretung III zwar mit Dieter März und Gerhard Masurowski bekannte SPD-Politiker zur Wahl gestellt hätten, beide die Sitze aber unverzüglich an ihre Nachrücker weitergereicht hätten. Er nannte das eine Wählertäuschung, die Richterin hatte den Begriff Scheinkandidatur oder Stimmenfänger dafür.

So sehr das Verhalten die Wähler stören mag, es ist legal. Diese Klage ließ Rees missmutig fallen.