GerichtRechtsextremisten von Markus Beisichts „Aufbruch Leverkusen“ dürfen sich nicht bewaffnen

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Der Rechtsextremist und Rechtsanwalt Markus Beisicht (links)spricht in ein Mikrofon und schaut in die Kamera. Hier wird er im Januar 2022 vom Neonazi Alexander Kurth (beige Hose) bei einer Demonstration gefilmt.

Der Rechtsextremist und Rechtsanwalt Markus Beisicht (links) sitzt für „Aufbruch Leverkusen“ im Stadtrat. Hier wird er im Januar 2022 vom Neonazi Alexander Kurth (beige Hose) bei einer Demonstration gefilmt.

Das Kölner Verwaltungsgericht hat Mitgliedern vom rechtsextremen „Aufbruch Leverkusen“ das Tragen von Waffen verboten.

Die Mitglieder des rechtsextremen „Aufbruch Leverkusen“ dürfen keine Waffen besitzen, für die man eine waffenrechtliche Erlaubnis benötigt. Den Leverkusener Verein führt der Opladener Rechtsanwalt Markus Beisicht an.

Aufbruch Leverkusen: ein rechtsextremistischer Verein

Offenbar hatte die Polizei Genehmigungen von zwei  „Aufbruch“-Mitgliedern widerrufen, wogegen die sich vor Gericht mit Eilanträgen gewehrt hatten.  Das Kölner Verwaltungsgericht urteilte am Montag, dass der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis gegen Mitglieder des „Aufbruch Leverkusen“ aller Voraussicht nach rechtmäßig sei. 

Das Gericht schreibt, es folge der Einschätzung des Landesverfassungsschutzamtes Nordrhein-Westfalen. Das Amt hat festgestellt, dass es sich bei „Aufbruch Leverkusen“ um einen rechtsextremistischen Verein handelt, dessen Mitglieder zuvor weitestgehend der aufgelösten Partei „Pro NRW“ angehörten. Das Gericht schreibt in einer Mitteilung: „In enger Zusammenarbeit mit dem von André Poggenburg initiierten Dachverband »Aufbruch Deutschland 2020« setzt der von Markus Beisicht gegründete Verein »Aufbruch Leverkusen« insbesondere die fremden- und islamfeindlichen Kampagnen von »Pro NRW« fort. Das in den Äußerungen des Vereins zutage geförderte völkisch-nationalistische Volksverständnis und die damit einhergehende ausländerfeindliche Agitation sind nach Auffassung des Gerichts Ausdruck eines generellen verfassungsfeindlichen Bestrebens von »Aufbruch Leverkusen«.“

Die Beschlüsse reihen sich ein in die Rechtsprechung des Gerichts aus dem vergangenen Jahr. Mit Urteilen aus August und September 2022 hatte es bereits hinsichtlich des AfD-„Flügel“ und der Partei „Der III. Weg“ entschieden, dass die bloße Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung regelmäßig zur Annahme der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit ausreiche. Nachweislicher Erkenntnisse über eine darüberhinausgehende individuelle verfassungsfeindliche Betätigung der Betroffenen bedürfe es nicht.

Dass Mitglieder des „Aufbruch Leverkusen“ Waffen besitzen oder besessen haben, war bisher nicht bekannt.

Die rechtsextremistische Vereinigung machte im letzten Winter durch mehrere Anti-Corona-Maßnahmen-Demonstrationen von sich reden.  Seit dieses Thema nicht mehr so richtig zieht, unterstützt der „Aufbruch“ Demonstrationen, die sich im Ukraine-Krieg klar die Positionen Putins und Russlands zu eigen machen. Beisicht selbst rühmte sich, mit seinem Verein Kontakte zum russischen Generalkonsul zu haben. Eine Delegation seines Vereins sei zu Gast in der russischen Botschaft in Bonn gewesen.

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