Leverkusen – Damit die Mieten für das Dach über dem Kopf nicht unter die Decke gehen, tritt am 1. Juli die Mietpreisbremse in Kraft. In 22 Städten in Nordrhein-Westfalen soll diese Deckelung gelten. Davon sind unter anderem Köln, Düsseldorf, Langenfeld, Monheim am Rhein und Leverkusen betroffen. Die Mietpreisbremse ist ein Instrument, das unverhältnismäßig hohe Mieten in einer Stadt mit knappem Wohnraum verhindern soll, sodass einkommensschwächere Mieter nicht benachteiligt werden. Sie gilt nur für Wiedervermietungen und wird nicht auf bestehende Mitverhältnisse angewandt. Die Regelung ist auf fünf Jahre begrenzt.
Die Obergrenze in den 22 Städten liegt bei der ortsüblichen Vergleichsmiete plus zehn Prozent. In Leverkusen können die entsprechenden Zahlen im Mietspiegel abgelesen werden. Dieser kategorisiert die Mieten entsprechend des Baujahres, der Größe und der Lage und wird alle zwei Jahre erstellt.
Ein Rechenbeispiel: Bei einer Wohnung in mittelguter Lage in Leverkusen, einer Größe von 60 Quadratmeter und einem Erbauungszeitraum zwischen 1949 und 81 zahlt der Mieter durchschnittlich 5,55 Euro pro Quadratmeter. Das entspricht einer Summe von 333 Euro pro Monat. Mit den zehn Prozent Aufschlag, die die Mietpreisbremse erlaubt, wären das 366,30 Euro.
Eingriff in den Markt
Diese Rechnung entspricht der Netto-Kalt-Miete ohne Nebenkosten. Die Mietpreise pro Quadratmeter variieren in Leverkusen zwischen 5,10 und 9,45 Euro je nach Baujahr, Lage und Größe. Die Regelung beinhaltet folgende Ausnahmen: Ausgeschlossen von dieser Decklung sind Neubauten, die erstmals nach dem 1. Oktober 2014 vermietet und Wohnungen die umfassend modernisiert wurden.
Die Mietpreisbremse greift in den freien Wohnungsmarkt ein und ist dem entsprechend umstritten. Der Geschäftsführer von Haus und Grund Leverkusen, Volker Winands, ist der Meinung, dass eine Mietpreisbremse für Leverkusen nicht erforderlich ist. Außerdem werde dieses Gesetz dazu führen, dass keine neuen Wohnungen gebraut oder Investitionen getätigt würden. Die spannende Frage sei, wie die vielen Vorschriften in Zukunft umgesetzt würden. Er rechne mit einigen Gerichtsverfahren.
André Juffern, Geschäftsführer vom Mieterverein Leverkusen, begrüßt jedoch das neue Gesetz der Landesregierung. „Es ist genau der richtige Zeitpunkt, dass die Mietpreisbremse in Kraft getreten ist“, sagt er. Es dämme die Ausuferung der Mieten in Leverkusen ein, könne aber nur eine Übergangslösung sein, denn es bekämpfe die Ursache der hohen Mieten nicht. Neue Wohnungen müssten trotzdem gebaut werden. Bei einem Verstoß gegen die Mietpreisbremse kann der Mieter die Differenz zurückfordern. Dafür sollte ein Mieterverein oder eine Rechtsberatung hinzugezogen werden.
