Das Kind soll auf die Frau am Rollator zugelaufen sein und sie umarmt und geküsst haben. Anschließend bemerkte sie den Diebstahl.
Unvermittelt umarmtKleines Mädchen soll Seniorin in Duisburg Goldkette vom Hals geklaut haben

Ein Einsatzfahrzeug der Polizei parkt am Rande einer Einkaufsstraße (Symbolfoto).
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Mit einem ungewöhnlichen Fall muss sich die Polizei Duisburg aktuell befassen. Ein etwa vier bis fünf Jahre altes Kind soll eine Seniorin bestohlen haben. Die Polizei fahndet nach zwei Frauen, in deren Begleitung das Kind unterwegs gewesen sein soll.
Mädchen umarmt Seniorin unvermittelt auf offener Straße
Die 87-Jährige war nach Polizeiangaben am Freitagvormittag, 18. September, gegen 11.25 Uhr auf dem Kometenplatz in Duisburg-Aldenrade unterwegs. Die auf einen Rollator angewiesene Frau berichtete den Ermittlern, dass ihr ein kleines Mädchen entgegenlief und sie unvermittelt umarmte. Anschließend habe das Kind die Seniorin geküsst und sei zu zwei Frauen zurückgegangen, mit denen es offenbar unterwegs war.
Erst als die Duisburgerin an ihrem Ziel angekommen war, stellte sie fest, dass ihre Goldhalskette fehlte. Nach Angaben der Polizei hatte ihr inzwischen verstorbener Ehemann ihr das Schmuckstück vor 30 Jahren geschenkt.
Die beiden Frauen sollen zwischen 20 und 40 Jahre alt und dunkel gekleidet gewesen sein. Ob sie den Diebstahl selbst begangen haben oder das Mädchen gezielt eingesetzt wurde, ist Gegenstand der Ermittlungen. Das Kriminalkommissariat 32 sucht Zeuginnen und Zeugen. Hinweise nimmt die Polizei Duisburg unter 0203-2800 entgegen.
Ist ein so junges Kind als Dieb bekannt?
Ein exakt vergleichbarer, öffentlich dokumentierter Fall mit einem vier- oder fünfjährigen Kind lag nicht vor. Vor dem Kölner Amtsgericht wurde jedoch ein Diebstahl in einem Juweliergeschäft in Porz verhandelt, bei dem zwei Frauen ihre fünfjährige Tochter in den Diebstahl mit hereingezogen haben, so die Auffassung des Gerichts. Die gestohlene Goldkette war damals in der Jackentasche des Kindes gefunden worden.
Dass Kinder unter 14 Jahren bei Diebstahlsdelikten als Tatverdächtige registriert werden, ist keineswegs unbekannt. Nach Angaben der Polizeilichen Kriminalprävention wurden 2025 bundesweit 26.965 Kinder als Tatverdächtige bei Diebstählen erfasst. In dieser Statistik zählen alle Kinder unter 14 Jahren – vom Vorschulkind bis zum 13‑Jährigen. Die Zahl lässt deshalb keine Aussage darüber zu, wie viele der Fälle auf besonders junge Kinder entfallen.
Ein vergleichbarer Zusammenhang zwischen sehr jungen Kindern und erwachsenen Tatverdächtigen wurde im Juni 2025 aus Berlin bekannt: Die Polizei suchte nach einer Frau, die bei mehreren bandenmäßigen Ladendiebstählen strafunmündige Kinder zum Stehlen von Waren instrumentalisiert haben soll. Der Fall betraf allerdings Ladendiebstähle und nicht den Diebstahl auf offener Straße.
Kind wäre strafunmündig
Sollte sich der Verdacht gegen das Mädchen bestätigen, wäre es wegen seines Alters strafunmündig. Nach § 19 des Strafgesetzbuchs ist schuldunfähig, wer bei der Tat noch nicht 14 Jahre alt ist.
Im Mittelpunkt der Ermittlungen stehen daher voraussichtlich vor allem die erwachsenen Begleiterinnen und die Frage, welche Rolle sie bei der Tat gespielt haben. Bislang handelt es sich um den Verdacht der Polizei; eine Tatbeteiligung der Frauen ist nicht bewiesen. (jv)
