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„Manifest“ des Halle-AttentätersUrteil gegen 30-Jährigen wegen Verbreitung im Netz

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Symbolbild_Amtsgericht

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Mönchengladbach – Weil er das menschenverachtende „Manifest“ des Halle-Attentäters im Internet verbreitet hat, muss ein 30-Jähriger aus Rheydt eine Geldstrafe zahlen. Das Landgericht Mönchengladbach verurteilte den arbeitslosen Mann am Freitag in einer Berufungsverhandlung wegen des Verbreitens von volksverhetzenden Inhalten zur Zahlung von 90 Tagessätzen zu je 10 Euro. Damit änderte das Landgericht das vorherige Urteil des Amtsgerichts ab, das den Angeklagten im November wegen Volksverhetzung zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt hatte.

„Wir glauben Ihnen, dass Sie die Ansichten des Attentäters nicht teilen.“

Zur Begründung führte die Vorsitzende Richterin aus, dass es keine Hinweise auf einen rechtsextremistischen Hintergrund des Angeklagten gebe. „Wir glauben Ihnen, dass Sie die Ansichten des Attentäters nicht teilen.“ Jedoch habe der Angeklagte durch die Weiterleitung des Gewaltaufrufs dessen Inhalt einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Der gelernte Informatiker hatte im Prozess zugegeben, das „Manifest“ kommentarlos weitergeleitet zu haben. Er sei aber davon ausgegangen, dass jeder gleich erkenne, dass er sich nur über dessen Verfasser habe lustig machen wollen.

Der rechtsextreme Attentäter Stephan B. hatte am 9. Oktober 2019, dem höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur, schwer bewaffnet versucht, in der Synagoge von Halle ein Massaker anzurichten. Er gelangte aber nicht in das Gebäude. Daraufhin erschoss er eine Passantin und einen Mann in einem Imbiss. Vor dem Anschlag hatte er im Internet einen Aufruf zur Gewalt gegen Juden veröffentlicht. Im Dezember verurteilte das Oberlandesgericht Naumburg B. zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. (dpa/lnw)