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Mordversuch an Zeitungsboten: Täter muss in Klinik

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Bonn – Nach einer beinahe tödlichen Attacke mit einem Schlosserhammer hat das Bonner Landgericht am Montag die Unterbringung des 48-jährigen Angeklagten in einer psychiatrischen Klinik angeordnet. Wegen des heimtückischen Mordversuchs an seinem Wohnungsnachbarn in Bonn war der italienische Hilfsarbeiter strafrechtlich nicht zu verurteilen, da er die Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen habe. Seit zwölf Jahren leidet er an einer paranoiden Psychose.

Am frühen Morgen des 10. September 2021 hatte der Angeklagte den Nachbarn, der vom Zeitungsaustragen zurückkehrte, auf der Zufahrt zur Tiefgarage abgepasst und mit dem Hammer solange auf ihn eingeschlagen, bis die Polizei eintraf und ihn vom Opfer trennte. Dem Zeitungsausträger soll er die Schuld dafür gegeben haben, dass ihm seine Wohnung gekündigt worden war. Der Angeklagte hatte im Prozess die Tat eingeräumt: Er habe ein Exempel statuieren wollen, weil alle gegen ihn seien.

© dpa-infocom, dpa:220328-99-704766/3 (dpa/lnw)