Per Bürgeranregung haben sich Hackenberger Mieter an den Stadtrat gewandt und sich dabei auf das Faires-Wohnen-Gesetz berufen.
Neues GesetzKönnte die Stadt Bergneustadt die Hochhäuser auf dem Hackenberg enteignen?

Kinderbetten, Bügeleisen, Autoreifen und vieles mehr türmt sich in dieser Woche im Bergneustädter Stadtteil Hackenberg zwischen den Häusern Zur Nordhelle 5 und 8.
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Applaus hört man im Bergneustädter Stadtrat höchst selten und wenn, dann für Personen, aber nie in der Sache. Am Mittwochabend war das anders, da gab es Beifall, und zwar für alle Fraktionen, gespendet von den Mitgliedern der Mieterinitiative Hackenberg um ihre Sprecherin Sabine Secer. Der Zusammenschluss von Menschen, die in den Hochhäusern zwischen Danziger, Königsberger und Breslauer Straße leben, wurde 2023 gegründet – in der Hoffnung, bei den ständig wechselnden Vermietergesellschaften gemeinsam mehr erreichen zu können.
Nach wie vor Probleme auf dem Hackenberg
Probleme gibt es jedenfalls noch genug, auch wenn hier und dort saniert wurde und es zuletzt ruhig um die Siedlung geworden ist. Parken, Ungeziefer, Müll, Schimmel, Wärmeversorgung und Abwasserprobleme seien vor allem in der Nordhelle Dauerthemen, bestätigte Bürgermeister Matthias Thul dem Rat. Über die Schmutzwasserleitungen hatte Sprecherin Secer dieser Zeitung schon im Oktober 2023 gesagt: „Wird oben geduscht, werden dem Nachbarn darunter die Zimmer geflutet.“
Nicht jeder aktuelle Bewohner wird sich das leisten können. Und auch das Jobcenter wird argumentieren, dass das zu teuer ist. Es gäbe bei einem Auszug also längst nicht für alle die Garantie für den Rückzug.
Auf dem Tisch lag am Mittwoch nun eine Bürgeranregung der Mieter auf dem Tisch, mit der die Stadt gebeten wurde (erstens) Maßnahmen nach dem „Faires-Wohnen-Gesetz“ vorzubereiten und (zweitens) sich bei Land, Bund oder EU um Fördergeld für die Wohnraummodernisierung zu bewerben. Zum Hintergrund: Das „Faires-Wohnen-Gesetz“ ist der Nachfolger des Wohnraumstärkungsgesetzes aus dem Jahr 2021. Beides sind Landesgesetze, die sich gegen die Verwahrlosung von Wohnraum in NRW richten. Dabei ist der Nachfolger noch einmal schärfer formuliert: Eigentümern von Schrottimmobilien, die sich partout weigern, ihre Gebäude wenigstens auf das Mindestmaß zu sanieren, droht die Treuhandübernahme durch die Kommune und letztlich sogar die Enteignung.
Mieterschreiben an den Bergneustädter Stadtrat
Genau das ist das Ziel des Mieterschreibens an den Stadtrat. Knackpunkt Nummer eins: Das „Faires-Wohnen-Gesetz“ ist noch gar nicht verabschiedet, am Montag (15. Juli) gab es im Landtag erst die erste Lesung. „Wir müssen abwarten, bis das Gesetz gilt. Erst dann wissen wir, welche Optionen wir haben“, sagte Thul, der zugleich auch klar machte: Eine Treuhandverwaltung oder gar Enteignung müsste der Stadtrat beschließen – und sie wäre schon wegen der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes rechtlich erst das wirklich allerletzte Mittel der Wahl.
Bergneustädter Mietwohnungen würden wohl teurer
Aber selbst wenn es so kommen sollte, die Stadt also zum Beispiel die Häuser an der Nordhelle übernehmen und obendrein auch an einem Förderprogramm zur Sanierung teilnehmen sollte, könnte es am Ende anders kommen, als die Mieter momentan vielleicht glauben. Denn laut Thul schreiben die Förderprogramme nach erfolgreicher Modernisierung eine Mindestmiete von 6,65 Euro pro Quadratmeter vor, eine zweiprozentige jährliche Steigerung für die dann nächsten 30 Jahre inklusive.
Der Bürgermeister dazu: „Nicht jeder aktuelle Bewohner wird sich das leisten können. Und auch das Jobcenter wird argumentieren, dass das zu teuer ist. Es gäbe bei einem Auszug also längst nicht für alle die Garantie für den Rückzug.“ Einstimmig nahm der Stadtrat die Anregung letztlich an. Alle Fraktionen versprachen, die Entwicklung in Düsseldorf zu beobachten und die Menschen nicht allein zu lassen. Das wiederum reichte den Mietern fürs Erste – und sogar für einen Applaus.
