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Zwangsgeld drohtRP verfügt Abriss des Stauwehrs in Engelskirchen-Osberghausen

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Das Foto zeigt die Stauanlage in Engelskirchen-Osberghausen.

Die Stauanlage Osberghausen: Der Aggerverband würde auf den Abbruch gerne verzichten.

Rückbauantrag muss in zwei Jahren vorliegen, aber abgelassen werden soll die Anlage schon innerhalb von zwei Monaten.

Bei der jüngsten Verbandsversammlung war Aggerverbandschef Uwe Moshage noch ziemlich sicher, dass man mit dem Regierungspräsidenten (RP) über den Rückbau der Stauanlage in Engelskirchen-Osberghausen reden könne. Allein schon verbunden mit der Idee, dass man das Areal im Fall der Fälle als Retentionsfläche nutzen kann. Doch nun ist offenbar alles ganz anders.

In einer Ordnungsverfügung vom 4. März stellt der RP klar, dass „der Bezirksregierung innerhalb von 24 Monaten ab Zustellung dieses Bescheides ein prüffähiger Antrag zum Rückbau der Benutzungsanlage und zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit und der naturnahen Gewässerentwicklung der Agger im Wirkbereich der zu beseitigenden Stauanlage zur Genehmigung vorzulegen“ ist. Außerdem ist die Anlage binnen 24 Monaten nach erteilter Genehmigung zurückzubauen.

Zwangsgeld in Höhe von 25.000 Euro droht

Deutlich weniger Zeit lässt der RP dem Aggerverband für das komplette Ablassen der Anlage: Dafür gibt es ganze zwei Monate. Deutlich ist der Tonfall für etwaige Zuwiderhandlungen: Für den Fall droht die Behörde ein Zwangsgeld in Höhe von bis zu 25.000 Euro an. Der RP stellt in seiner Begründung fest, dass der Aggerverband die „Durchgängigkeit des Gewässers an der Stauanlage Osberghausen nicht innerhalb der gesetzten Frist bis zum 31. Dezember 2025 hergestellt“ habe. „Bis zuletzt wurden keine über die Antragsunterlagen hinaus erforderlichen, projektrelevanten Untersuchungsberichte (Hydraulik, Geotechnik, Standsicherheit, Detail- und Ausführungsplanung) vorgelegt, die auf eine tatsächliche Herstellung der Durchgängigkeit hindeuten.“

Brüten womöglich seltene Arten im Uferbereich?

Der Aggerverband hat am Mittwoch mit einer öffentlichen Mitteilung reagiert. Auch wenn ein kurzfristiger Abstau erforderlich werden sollte, „prüfen sowohl der Aggerverband als auch der bisherige Betreiber der Wasserkraftanlage zurzeit, ob die Ordnungsverfügung gerichtlich überprüft werden soll“, heißt es dort. Mit Blick auf das aktuell „schwebende Verfahren“ könne der Verband keine abschließende Stellungnahme öffentlich abgeben.

Doch es scheint so, als gäbe es noch die Möglichkeit, diesen Termin nach hinten zu verschieben: „Die Maßnahmen dürfen jedoch nur durchgeführt werden, wenn durch eine Fachexpertise festgestellt wird, dass derzeit noch keine geschützten seltene Vogelarten im Uferbereich brüten oder Amphibien laichen“, heißt es in der Mitteilung. Um das zu klären, hat der Aggerverband „mit Gero Karthaus einen anerkannten Fachexperten beauftragt, entsprechende Untersuchungen durchzuführen.

Sollte Dr. Karthaus feststellen, dass durch die Maßnahme derzeit keine schützenswerten Vögel oder Amphibien betroffen sind, ist der Stauweiher abzustauen. Nur wenn bereits entsprechende Brut- oder Laichvorbereitungen erkennbar sind, kann der Abstau erst in der Zeit vom 1. September bis 30. November durchgeführt werden“.

Davon unbenommen macht der Aggerverband seine Position noch einmal deutlich: Er ist „der Meinung, dass auch das jetzige Ensemble eine kulturhistorische Bedeutung für Mensch und Tier und damit eine Daseinsberechtigung hat“. Hier seien aus Sicht des Verbandes weitere Themen intensiv zu prüfen, wie die Bedeutung für die Naherholung und für den Hochwasserschutz, den die jetzige Art der Anlage bietet und der für zahlreiche Menschen in der Region existenzielle Bedeutung. Zudem nennt der Verband die Möglichkeit, Strom für viele Menschen zu erzeugen, „wenn dies auch nur ein kleiner Beitrag zu Energiewende darstellt“.

Bürgerversammlung angekündigt

Die Körperschaft ist nach eigener Darstellung nach wie vor an einer sinnvollen Lösung all dieser Probleme interessiert. „Die Lösung muss aber neben den ökologischen auch zum Beispiel die volkswirtschaftlichen Gesichtspunkte berücksichtigen“. Bereits in der Verbandsversammlung hatte Moshage auf die enormen Kosten verwiesen, die entstünden, müsse die Anlage abgerissen werden. In der aktuellen Mitteilung heißt es derweil weiter, dass es auch darauf ankomme, „dass insbesondere die Bevölkerung der Ortslagen Engelskirchen, Osberghausen und Ösinghausen einerseits und den Stadtteilen Gummersbach Brunohl, Dieringhausen, Erbland, Schneppsiefen und Schönenberg andererseits, Prozesse mit unterstützt und begleitet“.

Der Verband kündigt an, dass es bald eine Bürgerversammlung geben werde, zu der noch gesondert, vermutlich noch vor Ostern, eingeladen werde.