Gummersbach – Ein 23-jähriger Wiehler ist vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen worden. Bereits zu Beginn der Verhandlung vor dem Gummersbacher Schöffengericht hatte der Verteidiger der Anklage vorgeworfen: „Hätten Sie richtig ermittelt, müssten wir jetzt hier nicht sitzen.“
Tatsächlich sah auch die Staatsanwältin zum Schluss keine Alternative zum Freispruch. Der Vorsitzende Richter Ulrich Neef schloss sein Urteil mit den Worten: „Die Kosten dieser Veranstaltung trägt die Landeskasse.“
Vier Zeugen sollten aussagen wegen einer Keilerei
Keine 40 Minuten hatte der Prozess gedauert, der Richter, zwei Schöffen, Protokollführerin, Staatsanwältin und Anwalt beschäftigte. Vier Zeugen waren vorgeladen, um zu einer Keilerei im Mai auszusagen. Dass es die Schlägerei gab, in die er eingriff, bestritt der Angeklagte nicht.
Nach seiner Schilderung hatte er am besagten Abend ein Auto gesteuert, in dem auch drei Freunde saßen. Die jungen Männer aus Wiehl, zwischen 19 und 23 Jahren, waren auf dem Rückweg vom Augenbrauen-Zupfen in Vollmerhausen.
Auf dem Parkplatz kam es zu einer Rangelei
Nachdem sie an einer roten Ampel gestoppt hatten und gerade wieder anfuhren, bemerkten sie einen 21-Jährigen auf dem Bürgersteig, der Anhaltezeichen gab. Auf dem Parkplatz eines Fitnessstudios stoppte die Gruppe, der 21-Jährige kam auf sie zu – schon kam es zu einer Rangelei.
Zunächst sollen der 21-Jährige und ein Freund des Angeklagten (20) aneinandergeraten sein. Gegen den 20-Jährigen läuft vor dem Jugendgericht ein separates Verfahren, er machte jetzt von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Die zwei anderen Bekannten des Angeklagten sagten aber aus – und zwar, dass die Aggression vom 21-Jährigen ausgegangen sei. Der wiederum schilderte im Zeugenstand, er sei zuerst geschlagen worden.
Drogen sollen nicht im Spiel sein
Warum er das Auto überhaupt mit Gesten gestoppt habe, wollte der Vorsitzende Richter wissen. Er habe „böse Blicke“ aus dem Wagen bemerkt und wollte die Sache klären, sagte der 21-Jährige. Bei der Schlägerei sei er weder verletzt worden, noch habe er Schmerzen erlitten. Drogen habe er keine genommen. Schließlich trennte eine Streifenwagenbesatzung die Männer.
Die beiden Freunde des Angeklagten, die nun vor Gericht die Version des Angeklagten stützten, hatte die Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren nicht gehört. Nach der Beweisaufnahme sah auch die Anklagevertreterin kein strafrechtliches Verhalten des Angeklagten.
