GummersbachGerichtsverfahren zu illegalem Drogenhandel nach einer Stunde eingestellt

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Nicht mehr erlaubt seit 2016: sogenannte Legal Highs.

Nicht mehr erlaubt seit 2016: sogenannte Legal Highs.

Gummersbach – Nicht mal eine Stunde dauerte die Hauptverhandlung vor dem Gummersbacher Schöffengericht unter Vorsitz des Richters Ulrich Neef. Es ging um den Vorwurf der Beihilfe zum gewerbsmäßigen Handeltreiben mit einem neuen psychoaktiven Stoff in acht Fällen und des Besitzes von Betäubungsmitteln. Das Ergebnis: Das Verfahren wurde vorläufig eingestellt, dafür muss der Angeklagte 600 Euro an die Gerichtskasse zahlen.

Laut Anklageschrift soll der 32-jährige Pizzabäcker Ende 2014 in Köln jemanden kennengelernt haben, der ihm 8000 Euro anbot, wenn er auf seinen Namen ein Gewerbe anmelden würde. Er selbst wolle hochwertige Möbel aus China importieren, könne das Geschäft aber nicht auf seinen eigenen Namen laufen lassen. Da der Angeklagte hohe Schulden hatte, willigte er ein. Danach hörte der Angeklagte jahrelang nichts von seinem Landsmann.

Rücksendungen mit Kräutermischungen

Plötzlich flatterte dem Pizzabäcker eine Rücksendung nach der anderen gefüllt mit diversen Kräutermischungen sowie mit Cannabis ins Haus – adressiert an ein Postfach, das auf seinen Namen lief. Bei den Kräutermischungen handelte es sich um sogenannte „Legal Highs“, die erst 2016 wegen ihrer berauschenden Wirkung verboten wurden. „Mein Mandant hat dieses Postfach aber nie eröffnet“, erklärte sein Verteidiger.

Aufgrund mehrerer Vorstrafen entschied sich der Angeklagte, dennoch nicht zur Polizei zu gehen. Er wollte nicht wieder in Schwierigkeiten geraten. Stattdessen habe er die Rücksendungen versteckt oder vernichtete sie. Bei einer Hausdurchsuchung fanden Polizeibeamte aber die Briefumschläge, ein erstes Verfahren am Amtsgericht Köln endete bereits ebenfalls mit der Zahlung von 600 Euro.

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Weil nach der ersten Hausdurchsuchung weitere Rücksendungen beim Angeklagten eingetroffen waren und diese bei einer zweiten Durchsuchung entdeckt wurden, kam es jetzt zu der Hauptverhandlung in Gummersbach. „Der Angeklagte kann nicht ein zweites Mal wegen Beihilfe verurteilt werden. In diesem Fall bleibt nur der Vorwurf des Besitzes des neuen psychoaktiven Stoffes“, erklärte der Staatsanwalt.

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