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Nach RazziaGummersbacher wegen Betäubungsmittel und Falschgeldes vor Gericht

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Symbolbild_Absperrung

Polizeiabsperrung (Symbolbild)

Gummersbach – Dem Gummersbacher war von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen worden, 2020 in Gummersbach und Bergneustadt mit Betäubungsmitteln gehandelt zu haben. Zudem soll er sich Falschgeld im Nennwert von 500 Euro beschafft haben, um es unter die Leute zu bringen. Der 23-Jährige ist nun vom Gummersbacher Schöffengericht zu einer siebenmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden.

Neben der Zeugenaussage eines Polizeibeamten, der den Angeklagten im April 2020 in der Gummersbacher Fußgängerzone mit Marihuana sowie diversen verschließbaren Tütchen erwischte, wurden Bilder und Chatverläufe, die sich auf sichergestellten Handys befanden, in der Verhandlung herangezogen. Die Handys waren bei einer Wohnungsdurchsuchung neben weiteren Verpackungsmaterialien, Betäubungsmitteln sowie echtem und falschen Geld sichergestellt worden.

Angeklagter: Erspartes stamme nicht vom Drogenhandel

Die Bilder zeigen den Konsum von Drogen, die Verarbeitung von Cannabispflanzen, verpacktes Marihuana und dicke Geldbündel. In den Chatverläufen ging es unter anderem um Treffen zwischen dem Angeklagten und potenziellen Käufern. Der Angeklagte erklärte durch seinen Verteidiger, dass er zwar selbst Drogen konsumiert, mit diesen aber keinen Handel getrieben habe. Das Bargeld, dass bei der Wohnungsdurchsuchung gefunden wurde, sei Erspartes gewesen und kein Geld aus Drogenhandel.

Auch für das Falschgeld gebe es eine Erklärung: Für einen Freund habe der Angeklagte 100 Euro-Scheine besorgt, damit dieser sie in einem Musikvideo verbrennt, versicherte der Rechtsanwalt. „Das Falschgeld war von sehr schlechter Qualität und keinesfalls wollte mein Mandant die Scheine als Zahlungsmittel verwenden.“ Die Bundesbank, die die falschen Hunderter untersucht hatte, kam nach der Begutachtung dagegen zu dem Schluss, dass die Scheine im Zahlungsverkehr nicht unbedingt als Fälschung aufgefallen wären.

Staatsanwältin schenkt Angaben keinen Glauben

Am Ende der Beweisaufnahme schenkte die Staatsanwältin den Ausführungen des Angeklagten keinen Glauben und beantragte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten sowie die Einziehung des Bargelds in Höhe von 420 Euro, während der Verteidiger eine Geldstrafe wegen Drogenbesitzes für angemessen hielt.

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Der Vorsitzende Richter Ulrich Neef beurteilte vor allem die Musikvideo-Geschichte als wenig glaubhaft. „Dafür hätten auch selbst ausgedruckte Scheine auf einfachem Papier ausgereicht.“ Da es nur um 500 Euro ging, stellte das Gericht aber einen bloß minderschweren Fall fest. Zudem war der Angeklagte noch nicht vorbestraft.