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Ein Jahr auf BewährungGummersbacher stand wegen Rasens unter Drogeneinfluss vor Gericht

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An Türgriffen sind Paragrafen-Symbole am Eingang zu einem Gericht angebracht.

Ein 29 Jahre alter Gummersbacher stand kürzlich vor dem Gummersbacher Schöffengericht.

Ein 29 Jahre alter Gummersbach stand wegen diverser Delikte, die in Zusammenhang mit Drogenkonsum stehen, vor dem Gummersbacher Schöffengericht.

Zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung hat das Gummersbacher Schöffengericht einen 29-Jährigen verurteilt. Er soll im April letzten Jahres unter Drogeneinfluss mit einem Auto ohne Führerschein und Versicherungsschutz und mit falschen Kennzeichen durch die Stadt gerast sein und dabei andere Menschen an Leib und Leben gefährdet haben, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.

Darüber hinaus soll er seine Frau körperlich misshandelt haben, indem er sie mit einer großen Stablampe geschlagen habe, obwohl ihm gerichtlich verboten worden war, sich seiner Frau auf weniger als 20 Meter zu nähern. Richter Ulrich Neef konkretisierte, dass die Frau später angegeben habe, gegen die Wand geschubst worden zu sein und dabei eine Schädelprellung erlitten habe.

Mehrere Zeugen sagten vor dem Gummersbacher Gericht aus

Mehrere Polizeibeamte berichteten im Zeugenstand, dass an jenem Tag ein Anruf eingegangen sei und die Polizei darüber informiert wurde, dass der 29-jährige Gummersbacher ohne Führerschein mit seinem Auto fahre. In Rebbelroth sei das Auto erkannt worden, der Fahrer habe aber zunächst jegliche Aufforderungen zum Anhalten ignoriert und sei auf der Kölner Straße in Richtung Derschlag davongerast. Dort habe er das Rotlicht ignoriert, ein vorgeführtes Video zeigte zudem, wie sich der Mann auf der Kreuzung zwischen zwei querenden Fahrzeugen durchschlängelte. Kurz darauf habe er dann doch angehalten.

Ein Kölner Rechtsmediziner berichtete, dass in der abgenommenen Blutprobe größere Mengen Amphetamin sowie Cannabis in geringerem Umfang nachgewiesen worden sei. Er machte die enthemmende Wirkung der Droge mit einer herabgesetzten Risikobewertung für die halsbrecherische Fahrweise verantwortlich.

Auf diesem Gutachten aufbauend forderte der Staatsanwalt eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten ohne Bewährung. Der Verteidiger des Angeklagten bezeichnete das Gutachten dagegen als „Kokolores“ und machte vordringlich die Angst seines Mandanten für die Polizeiflucht verantwortlich. Das Gericht fällte schließlich eine mildere Strafe als die beantragte, verhängte jedoch eine einjährige Führerscheinsperre und stellte dem Mann eine Bewährungshelferin zur Seite. Seine Auflagen: Suchtberatung, Drogenscreenings und absolutes Alkoholverbot.