Schwerer Raub: Der Angeklagte hatte seinem Opfer als Ausgleich auch 4000 Euro gezahlt.
Prozess am LandgerichtAufklärungshilfe eines Oberbergers sorgte für Bewährungsstrafe

Das Kölner Landgericht verurteilte einen der beiden Räuber (25) für den Überfall vom 2. September 2024 zu einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung.
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Er kam vom Chillen, Abhängen und Playstationspielen in einem informellen Café in Gummersbach, als er nachts gegen 4 Uhr in sein Auto einsteigen wollte und plötzlich hinterrücks von maskierten Tätern mit Pfefferspray attackiert wurde. Mit brennenden Augen und stark eingeschränkter Sehkraft wuchtete sich das Opfer dennoch hinter das Steuer seines Fahrzeugs und flüchtete vor den Tätern. Doch die von ihm mitgeführte Luis-Vuitton-Tasche mit 4500 Euro Bargeld war weg und geraubt.
Am Dienstag verurteilte das Kölner Landgericht nun einen der beiden Räuber (25) für den Überfall vom 2. September 2024 zu einem Jahr und zehn Monaten Haft und setzte die Strafe zur Bewährung aus. „Sie haben hier alles richtig gemacht“, begründete der Vorsitzende Alexander Linke das milde Urteil. Schon kurz nach der Tat habe der Angeklagte bei seiner Vernehmung bei der Polizei „alles gestanden und Ross und Reiter genannt“, so Linke. Und weiter: „Das hat Ihnen hier die Haut gerettet, das läuft nämlich unter Aufklärungshilfe.“
Folgen des Pfeffersprays waren enorm
Von dem 25-Jährigen zur Wiedergutmachung des Schadens angebotene 4000 Euro hatte er hingegen bereitwillig angenommen. „Aus unserer Sicht ist das ein umfassender friedensstiftender Ausgleich“, so der Richter. Angesichts der Tatsache, dass der Angeklagte damals lediglich 500 Euro der Beute erhalten hatte, der Rest aber an den Mittäter sowie zwei Strippenzieher im Hintergrund gingen, sprach Linke gar von einem „überobligatorischen Ausgleich“. Zudem war der Angeklagte nicht vorbestraft und hatte die Tat sichtlich bereut. Wegen einer festen Arbeitsstelle, der kurz bevorstehenden Heirat des 25-Jährigen sowie eines in Bau befindlichen Hauses merkte Linke an: „Wir meinen, dass das eine Sozialprognose ist, die eine Bewährungsstrafe trägt.“
Bereits im Februar waren der Mittäter und die beiden Strippenzieher des Überfalls in einem Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder der Gummersbacher Türsteher-Szene vom Kölner Landgericht zu langjährigen Haftstrafen zwischen acht Jahren und drei Monaten sowie vier Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Die Gruppe um einen in Tschetschenien geborenen Russen (27) hatte laut dem damaligen Urteil unter anderem über Jahre wiederholt Schutzgeld von Opfern erpresst, indem sie selbst ihren Opfern Gefahren vorspiegelten.
