Historisches GebäudeVilla Sandner in Wipperfürth bleibt ein Denkmal

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Die Villa Sandner an der Gaulstraße erfüllt die Kriterien eines Denkmals, das hat das Verwaltungsgericht jetzt bestätigt.

  • Im Haus an der Gaulstraße soll ein Hospiz eingerichtet werden.
  • Der Denkmalschutz für die Villa Sandner bleibt bestehen.
  • Wir erklären die Hintergründe.

Wipperfürth/Köln – Die Eintragung der Villa Sandner in die Denkmalschutzliste der Stadt war rechtens. Das bestätigte das Verwaltungsgericht Köln, das am Mittwochmorgen die Klage der Eugen-Wolfrich-Kersting-Stiftung (EWK) gegen die Unterschutzstellung abgewiesen hat.

In der rund 100-minütigen mündlichen Verhandlung ging es im wesentlichen um die Frage, ob das repräsentative Wohnhaus des damaligen Direktors des Elektrizitätswerks auch zu dienstlichen Zwecken verwendet, worauf die in den Bauplänen verzeichneten beiden Büros im Erdgeschoss hindeuten, oder nicht. Dr. Sven Kuhrau vom LVR-Amt für Denkmalpflege, der das Gutachten zur Denkmalwürdigkeit der Villa an der Gaulstraße erstellt hatte, legte dar, warum dort Mitarbeiter des Elektrizitätswerkes gearbeitet haben.

Hintergrund

Das Haus Gaulstraße 55 wurde 1910 für Richard Sandner, Direktor des Wipperfürther Elektrizitätswerkes, errichtet. 1924 wurde das Haus bei einem Blitzeinschlag schwer beschädigt und danach umgebaut und deutlich erweitert. Erst mit diesem Umbau wurde aus dem Wohnhaus die stattliche Villa, ausgeführt in einem reduzierten Heimatstil.

Die EWK-Stiftung hat das Haus gekauft, als von Denkmalschutz noch keine Rede war, um dort ein Hospiz zu errichten. Da die Sanierung zu teuer erschien, beantragte die Stiftung im Mai 2018 den Abriss. Am 5. Juli wurde das Gebäude vorläufig unter Schutz gestellt, die endgültige Unterschutzstellung erfolgte im Oktober 2018, dagegen hatte die Stiftung geklagt

Das sahen Professor Michael Werling, Gutachter der Stiftung, und Dr. Petra Lenz-Voß, Rechtsanwältin der Stiftung, anders. Die Aussagen zu den Büros seien Spekulation und auch die städtebauliche Bedeutung sei nicht ausreichend für Denkmalschutz.

Susanne Hoppe, stellvertretende Vorsitzende des EWK-Kuratoriums, legte dem Gericht Unterlagen vor, die zeigen, wie verhältnismäßig klein das damalige E-Werk gewesen ist. Doch die Präsidentin des Präsidentin des Verwaltungsgerichtes, Birgit Herkelmann-Mrwoka, sag gerade in den Unterlagen ein weitere Mosaikstein, der geeignet sei, auch letzte Zweifel an der Denkmalwürdigkeit auszuräumen. Richterin, Rainer Schmitz, Rechtsanwalt der Stadt und Dr. Lenz-Voß machten deutlich, dass das gesamte Verfahren von Seiten der Stadt nicht gerade optimal gelaufen sei.

Denkmalschutz steht Hospiz nicht im Wege

In der Urteilsbegründung fasste die Richterin zusammen, dass trotz qualitativer Mängel an der Villa Sandner noch heute der Prozess der energietechnischen Modernisierung und den Siedlungsprozess Wipperfürths zu Beginn des 20. Jahrhunderts ablesbar sei. Der Denkmalschutz stehe der Verwirklichung eines Hospizes nicht entgegen.

Wie es nun weitergeht, muss das Stiftungskuratorium entscheiden. Beantragt es die Zulassung auf Berufung, verabschiedet man sich von den Plänen und verkauft die Villa? Oder schlägt man den Weg ein, den die Vorsitzende als wünschenswert skizziert hat, das Hospiz zu bauen und den Denkmalcharakter zu erhalten?

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