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Kommendes SchuljahrSchuleingangsuntersuchung in Oberberg wieder mit Arzt

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Für die meisten neuen Grundschüler erfolgt der Schulstart 2021 ohne amtsärztliche Eingangsuntersuchung. (Symbolbild)

Oberberg – Nach zum Teil heftiger Kritik aus Elternkreisen und Politik am Verfahren der diesjährigen Schuleingangsuntersuchungen ohne medizinische Begutachtung hat die Kreisverwaltung am Donnerstag angekündigt, angesichts der niedrigen Corona-Ansteckungszahlen im kommenden Schuljahr die Untersuchungen wieder in Präsenzform durchzuführen. Die angehenden i-Dötzchen sollen dann wieder wie gewohnt von einem Mediziner auf Schultauglichkeit getestet werden.

Nur 500 Kinder mit Förderbedarf sollten untersucht werden

Die Untersuchung umfasst einen Hör- und Sehtest, eine körperliche Untersuchung, die Beurteilung der Grob- und Feinmotorik, die sprachliche Entwicklung sowie die kognitive Entwicklung in unterschiedlichen Bereichen. Jährlich stehen zwischen 2600 und 2700 Kinder zur Schuleingangsuntersuchung an, diesmal sollten nur gut 500 mit einem vorab vermuteten Förderbedarf so examiniert werden.

Für übernächstes Schuljahr sollen eigens drei feste Untersuchungsstellen im Kreisnorden in der Mitte und im Süden eingerichtet werden. Die Parkplatzsituation und eine gute Anbindung ans öffentliche Verkehrsnetz sollen dabei berücksichtigt werden.

Erstklässler sollen Untersuchung nachholen können

„Da viele Einschulkinder in diesem Jahr nicht in Präsenz untersucht werden konnten, wird es im nächsten Schuljahr eine Möglichkeit geben, bei Bedarf auch mit den Erstklässlern eine derartige Schuleingangsuntersuchung nachzuholen“, sagt Schuldezernentin Birgit Hähn.

Das Angebot gelte für Eltern, die das für notwendig halten, oder wenn der Bedarf seitens der Schule gesehen wird. Wann diese nachgeholten Untersuchungen stattfinden und was passiert, wenn ein bereits eingeschultes Kind nachträglich als nicht nicht schultauglich beurteilt wird, dazu machte der Kreis zunächst keine Angaben.

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Die Eingangsuntersuchung ohne Mediziner war vom Kreis mit Blick auf die Corona-Einschränkungen als ausreichend bewertet worden, da die Beurteilung der Schultauglichkeit nicht allein darauf basiere, sondern auf einer Fülle von Informationen aus den Kindergärten und der Vorstellung bei der Anmeldung der Kinder in der Grundschule. (kn)