2000 Euro BußgeldGericht verurteilt Lindlars geheimes Taxi mit der Minibar

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Amtsgericht in Gummersbach.

Amtsgericht in Gummersbach.

Lindlar/Gummersbach – Als illegale Taxifahrten wertet das Amtsgericht Gummersbach das Treiben eines 49-jährigen Lindlarers im Ortskern. In dieser Woche hat das Gericht den Mann wegen vorsätzlichen Verstoßes gegen das Personenbeförderungsgesetz zu 2000 Euro Bußgeld verurteilt. Es ist bereits seine zweite Verurteilung.

Der Lindlarer hatte im Mai einen Bußgeldbescheid des Straßenverkehrsamts des Kreises erhalten und dagegen Einspruch eingelegt. Deshalb kam es jetzt zur Hauptverhandlung in Gummersbach. Dort überließ der Mann seinem Verteidiger das Wort, der zunächst versuchte, die Vorwürfe herunterzuspielen. Der Mandant sei ein Nachtmensch, der tagsüber schlafe. „Und wenn er nachts nicht schlafen kann, dann fährt er halt rum“, so der Anwalt.

Anwalt vermutet Komplott der Taxi-Unternehmen

Dass er auf seinen Touren Freunde und Bekannte treffe, die er nach Hause fahre, sei nicht verwerflich, sondern „freundlich und hilfsbereit“. Von zwischen dem Mann und seinen Beifahrern getroffenen Entgeltabreden könne jedenfalls keine Rede sein.

Dagegen berichtete ein Zeuge (38) von zwei konkreten Fahrten mit dem Lindlarer, nach denen Geld floss. In einer Julinacht 2020 sei der Mann mit seinem Kombi an der Lindlarer Severinuskirche vorgefahren und habe ihn anschließend für 15 Euro nach Scheel transportiert.

Zwei Wochen später ging die Fahrt von Lindlar nach Engelskirchen, dort wurden 20 Euro fällig. „Jeder, der nachts in Lindlar unterwegs ist, weiß, dass er solche Fahrten anbietet. Er soll sogar eine Minibar für seine Fahrgäste eingerichtet haben“, berichtete der Zeuge.

Die Strafe fällt eher gering aus

Die Verteidigung reagierte auf diese Aussage mit scharfem Ton und warf dem Zeugen vor, sich von den offiziellen Lindlarer Taxi- und Mietwagenunternehmern vor den Karren spannen zu lassen. Der Anwalt sprach von einem „Kesseltreiben“, vermutete eine Absprache und beantragte die – im Bußgeldverfahren seltene – Vereidigung des Zeugen auf seine Aussage. Das Gericht folgte dem Antrag nach kurzer Beratung, der 38-Jährige blieb indes auch unter Eid bei seiner Darstellung.

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In seinem Urteil betonte das Amtsgericht, dass es den Belastungszeugen für „absolut glaubhaft“ halte und keine Anhaltspunkte für dessen Beeinflussung sehe. „Das Gesetz ermöglicht in solchen Fällen eine Geldbuße bis zu 20 000 Euro, wir bewegen uns also eher am unteren Rand des Möglichen“, sagte die Vorsitzende in der Urteilsbegründung. Das Gericht habe bei seiner Entscheidung das Einkommen des Lindlarers berücksichtigt. Auf der anderen Seite stand die Tatsache, dass sich der Mann in der Vergangenheit bereits wegen ähnlicher Vorwürfe verantworten musste. Die Verteidigung forderte Freispruch. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

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