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Keine zentrale WahlwerbungAusschuss gegen Neuordnung in Lindlar

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Zentrale Orte für Wahlplakate statt einer flächendeckenden Plakatierung fordern die Lindlarer Linken.

Zentrale Orte für Wahlplakate statt einer flächendeckenden Plakatierung fordern die Lindlarer Linken. 

Zentrale Stellen für Wahlwerbung statt flächige Verteilung über den ganzen Ort, fordern die Linken in Lindlar. Ihr Vorstoß wurde abgelehnt.

Kontrovers hat der Ausschuss für Sicherheit und Ordnung des Lindlarer Gemeinderates bei seiner jüngsten Sitzung über einen Antrag der Linken diskutiert. Darin fordert die Fraktion eine Neuordnung der Wahlplakatierung: Ein zentrales Standortmodell soll geprüft werden.

Die Verwaltung sprach sich in ihrer Stellungnahme gegen eine Prüfung aus. Auch wenn die Argumente grundsätzlich nachvollziehbar seien, sei eine entsprechende Prüfung weder erforderlich noch verhältnismäßig. Die Bearbeitung des Antrags würde einen erheblichen personellen, organisatorischen und rechtlichen Aufwand verursachen.

Rechtliche Bedenken

Die Argumente der Verwaltung seien schlüssig, so Hans Peter Scheurer für die CDU. Die Verkehrssicherheit sei beim Plakatieren ein wichtiger Punkt: Wenn es ein Problem gegeben habe, seien die Plakate entfernt worden. Es sei auch die Frage, wie bei zentralen Wahlwerbeflächen dann die Verhältnismäßigkeit aussehe. Die CDU könne ja beispielsweise analog zu den Stimmen der letzten Wahl auch die größte Fläche beanspruchen. Auch die Frage der Kosten sei völlig offen.

Für die SPD begrüßte Johannes Thews den Antrag. Es sei sinnvoll, den Wust der Plakate zu begrenzen, auch eine Selbstbeschränkung der Parteien wäre wünschenswert.

Grünen begrüßen Vorstoß, FPD lehnt ihn ab

Die Grünen hätten durchaus Sympathien für zentrale Standorte der Wahlwerbung und eine Selbstbeschränkung der Parteien, so Patrick Heuwes, Fraktionschef der Grünen. Nicht sinnvoll fand Peter Waldmann vom Bündnis Sahra Wagenknecht den Vorstoß und auch Harald Friese von der FDP lehnte das Ansinnen ab. Die Verwaltung habe ja bereits geprüft und ihre Stellungnahme abgegeben. Für die FDP als kleine Partei sei es sicher mit weniger Aufwand und Kosten verbunden, nur an zentralen Stellen Wahlwerbung zu platzieren. Die Argumente der Verwaltung seien allerdings stichhaltig.

Bürgermeister Sven Engelmann sagte, dass die Verwaltung prüfen würde, wenn es ein Problem gebe, es gebe aber keins. Zudem brachte er einen rechtlichen Aspekt ins Spiel: Wahlwerbung politischer Parteien unterliegt dem Schutz des Artikels 21 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien sowie der politischen Betätigungsfreiheit. Zudem sei politische Werbung im öffentlichen Raum von der Meinungsfreiheit nach Artikel 5, Absatz 1, des Grundgesetzes gedeckt.

Bürgermeister äußert rechtliche Bedenken

Bei einer Beschränkung sehe er rechtliche Probleme. Zudem müssten alle potenziellen Standorte unter Berücksichtigung straßenverkehrsrechtlicher und organisatorischer Gesichtspunkte untersucht werden, führte die Verwaltung aus. „Zusätzlich wären organisatorische Regelungen zur Vergabe, Kontrolle und Durchsetzung eines zentralen Standortmodells zu entwickeln und zu betreuen“, heißt es in der Stellungnahme weiter. Die nötigen personellen Ressourcen stünden nicht in einem angemessenen Verhältnis zum möglichen Nutzen einer solchen Prüfung.

Nach langer und kontroverser Diskussion folgte der Ausschuss mehrheitlich der Beschlussvorlage der Verwaltung und lehnte den Antrag ab, CDU, FDP und BSW votierte dafür. Linke und Grüne dagegen, die SPD enthielt sich. Damit wird es bei der nächsten Wahl bei der bisherigen Regelung bleiben.