Wer 2026 einen verstorbenen Angehörigen auf einem gemeindlichen Friedhof in Marienheide bestatten möchte, muss dafür mehr bezahlen.
Neue GebührenBestattungen kosten in Marienheide bald mehr

Der Friedhof in Müllenbach.
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Wer 2026 einen verstorbenen Angehörigen auf einem gemeindlichen Friedhof in Marienheide bestatten möchte, muss dafür mehr bezahlen. Das betrifft die drei Friedhöfe Klosterstraße, Hermannsberg und Müllenbach. Der Rat beschloss – gegen die Stimmen der AfD – eine neue Gebührenkalkulation und eine Nachtrag zur Satzung.
Einige Kostenbeispiele mit Vergleich zum Vorjahr: Für ein Reihengrab (Nutzung: 30 Jahre) sind künftig 1089 Euro Nutzungsgebühren fällig (760 Euro im Jahr 2025, 930 Euro im Jahr 2024), dazu kommen Bestattungsgebühren von 1566 Euro (1357 Euro im Vorjahr). Ein Urnenwahlgrab kostet künftig 980 Euro (2025: 684 Euro; 2024: 837 Euro), die Bestattungsgebühren von 578 Euro bleiben hier konstant. Etwas günstiger wird die Nutzung der Friedhofshalle mit 509 Euro (2025: 539 Euro; 2024: 640 Euro).
Gebühren müssen kostendeckend sein
Bestattungsgebühren müssen kostendeckend kalkuliert werden – umso weniger Bestattungen stattfinden, desto teurer werden sie. Keine großen Änderungen gibt es beim Abwasser. Für den Kubikmeter Schmutzwasser werden 4,35 Euro fällig (2025: 4,16 Euro). Große Unternehmen wie etwa Rüggeberg, die selbst Mitglied des Aggerverbandes oder des Wupperverbandes sind und dafür Verbandsbeiträge zahlen – kommen hier günstiger weg.
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Die Straßenreinigung wird 2026 ein wenig günstiger mit 1,35 Euro pro Frontmeter (2025: 1,41 Euro), der Winterdienst wird mit 0,97 Euro pro Frontmeter (2025: 0,90 Euro) ein bisschen teurer.
Kleinere Änderungen gab es schließlich bei den Gebühren für die Unterkünfte von Flüchtlingen und Obdachlosen. Diese Gebühren werden in der Regel von den Behörden übernommen, die für den Leistungsbezug der Bewohner zuständig sind.
Eine Gebührenänderung gibt es schließlich auch für Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr, die aber nur dann anfällt, wenn ein Einsatz durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln herbeigeführt wird.

