Abo

Morddrohungen gegen die Ex-Freundin45-jähriger Stalker wird vom Amtsgericht zu Geldstrafe verurteilt

2 min

Symbolbild

Lindlar – Ein 45-jähriger Stalker hat zugegeben, eine Lindlarerin monatelang verfolgt und beleidigt, sowie mit dem Tode bedroht zu haben. Nun hat das Amstgericht Wipperfürth ihn zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt.

Auf mehreren Seiten hatte die Staatsanwaltschaft Vorwürfe gegen den Mann aufgelistet, die den Zeitraum April bis Dezember 2014 betreffen. Damals, so die Anklage, hatte sich die Frau, Ende 20, von dem Wiehler getrennt. Der wollte das Beziehungsende offenbar nicht akzeptieren. Ab April 2014 beleidigte er seine Ex zunächst telefonisch, per SMS und über den Nachrichtendienst WhatsApp.

Das Opfer stammt aus Lindlar

Laut Anklage überzog er die Frau mit Morddrohungen, schickte ihr lange Texte und erkundigte sich laufend, wo sie sich aufhielt und was sie tat. Einmal soll er mit einer Pistole vor der Wohnungstür seines Opfers aufgetaucht sein, ein anderes Mal gedroht haben, er erschieße die Lindlarerin mit drei Kugeln, falls sie sich an die Polizei wende.

Die Frau informierte die Beamten trotzdem. Im August 2014 redeten die Uniformierten dem Mann eindringlich ins Gewissen, am selben Tag erließ das Amtsgericht Wipperfürth ein Kontaktverbot – beides ohne Erfolg, wie der Staatsanwalt betonte. Am nächsten Tag sei der Angeklagte wieder vor der Wohnung der Frau vorgefahren. Die Frau sei inzwischen verängstigt und psychisch am Ende gewesen und in eine andere Wohnung gezogen.

Ab Oktober 2014 habe der Angeklagte mehrfach die neue Adresse herausfinden wollen und angekündigt, „einer muss sterben – auch wenn ich dafür lange ins Gefängnis gehe“. Ein ärztliches Attest bescheinigte der Frau eine „psychische Ex-tremsituation“.

Vorwürfe „teils zutreffend, teils überzogen“

Der Angeklagte ließ über seinen Verteidiger erklären, die Vorwürfe seien „teils zutreffend, teils deutlich überzogen“. Die Staatsanwaltschaft habe Auszüge der Kommunikation bewusst aus dem Zusammenhang gerissen – auch die Frau habe verbal ordentlich ausgeteilt. Sein Verhalten sei zwar deutlich übers Ziel hinausgeschossen, allerdings durch die Sorge um das damals noch ungeborene Kind motiviert gewesen. Inzwischen gebe es keinen persönlichen Kontakt mehr.

Die Staatsanwaltschaft forderte drei Monate Haft für den Mann, der nach eigenen Angaben derzeit ohne Einkommen ist. Das Gericht verhängte eine Geldstrafe über 90 Tagessätze à 10 Euro. Mit dem Geständnis habe der Angeklagte seinem Opfer eine emotional belastende Aussage erspart, sagte der Vorsitzende. Strafschärfend wirkten sich allerdings der lange Zeitraum und die Tatfolgen für die Frau aus.