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Besitz von KinderpornografieVerurteilter Pfarrer aus Morsbach legt Berufung ein

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Das Foto zeigt den Angeklagten mit verpixeltem Gesicht und seine Verteidigerin.

Der Morsbacher Pfarrer Tobias Z. im Gespräch mit seiner Verteidigerin Pantea Farahzadi im Waldbröler Amtsgericht.

Wegen des Besitzes von Kinderpornographie wurde Pfarrer Tobias Z. aus Morsbach zu einem Jahr und zwei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Dagegen hat er Berufung eingelegt.

Das Strafverfahren gegen Pfarrer Tobias Z. geht in die nächste Runde. Wie der Waldbröler Gerichtsdirektor Andreas Dubberke auf Nachfrage bestätigte, hat der Geistliche aus Morsbach Berufung eingelegt. Vor einer Woche hatte das Amtssgericht Waldbröl ihn wegen des Besitzes kinderpornogragfischer Bilder und Filme in größerem Umfang zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung sowie einer Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt.

Mit der eingelegten Berufung ist dieses Urteil nicht rechtskräftig. Das Amtsgericht Waldbröl muss zunächst innerhalb der nächsten Wochen das schriftliche Urteil zustellen. Das Berufungsverfahren soll dann vor dem Landgericht Bonn verhandelt werden, einen Zeitraum dafür gibt es noch nicht. Tobias Z. war bis zum Sommer 2025 als leitender Pfarrer des Sendungsraums Oberberg-Süd und der Pfarreiengemeinschaft Morsbach – Friesenhagen-Wildbergerhütte tätig.