Am Amtsgericht Waldbröl wurde jetzt ein Vorfall im Juni 2020 verhandelt. Angeklagt war ein 37-Jähriger aus der Region Montabaur. Das Verfahren wurde schließlich eingestellt.
Amtsgericht WaldbrölMann soll einen Kontrahenten in Glut gedrückt haben

Mit dem Gesicht soll ein 37-Jähriger bei einem Mittelaltertreffen in Morsbach einen anderen in die Glut eines Lagerfeuers gedrückt haben.
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Mit dem Gesicht voran soll ein 37-Jähriger bei einem Mittelaltertreffen in Morsbach einen anderen Mann in die heiße Glut eines Lagerfeuers gedrückt und ihm somit schwere Verletzungen zugefügt haben. Jetzt musste sich der Westerwälder aus der Region um Montabaur für diese Tat im Juni 2020 vor dem Amtsgericht in Waldbröl verantworten. Das Opfer, ein 23-Jähriger aus Schweinfurt, hatte Verbrennungen am Gesicht, an den Händen und Beinen erlitten.
Angeklagter spricht von einem Unfall bei einer Rangelei
Der Beschuldigte gab an, dass das Ganze ein Unfall gewesen sei. Schon vor der Feier zur Sommersonnenwende habe es den ganzen Tag über Sticheleien gegeben, die darin gipfelten, dass seine Mutter von dem später Geschädigten übelst beleidigt worden sei.
Daraufhin habe er den Mann gepackt und es habe eine Rangelei gegeben, bei der sie beide in das Lagerfeuer gefallen seien. Er selbst habe sich an den Armen verbrannt.
„Die Beleidigungen waren zwar unangebracht, aber nicht ernst gemeint“, erklärte der Geschädigte und berichtete zudem, dass die Verbrennungen zweiten und dritten Grades gewesen seien, am Knie habe es sogar eine Hauttransplantation gegeben. Sein Vater schilderte im Zeugenstand, dass auf der Veranstaltung jede Menge Alkohol geflossen sei. Die bei solchen Treffen üblichen Plänkeleien habe er nicht als böse empfunden.
Das Gericht stellt das Verfahren schließlich ein
Ein junger Kölner berichtete von einem Aufschrei. Danach habe er den Geschädigten unter dem Angeklagten liegend im Feuer gesehen. Am drastischsten aber beschrieb eine 51-Jährige das Geschehen: So habe der 37-Jährige den Jüngeren am Kragen gepackt und in die Feuerstelle geworfen, anschließend sei er auf ihn gesprungen und habe sein Gesicht noch einmal in die Glut gedrückt: „Der hatte gar keine Chance – wir waren alle geschockt.“ Weitere Zeugen wollten lediglich ein Schubsen oder Straucheln an den Steinen rund um das Feuer beobachtet haben.
Richter Maximilian Holthausen äußerte Zweifel. Aufgrund der unterschiedlichen Aussagen könne er dem Angeklagten einen Vorsatz nicht eindeutig nachweisen, zumal dieser nach dem Vorfall am Boden zerstört gewesen sei und den Rettungswagen zu dem damals Verletzten gelotst habe.
Danach wurde das Verfahren nach einem Rechtsgespräch und mit der Zustimmung aller Beteiligten eingestellt. Den Angeklagten machte das Gericht zur Auflage, 450 Euro an den Geschädigten als Wiedergutmachung und denselben Betrag an das Kinder- und Jugendhospiz Balthasar in Olpe zu zahlen.
Darüber hinaus entschuldigte er sich im Gerichtssaal für sein Verhalten. Der Geschädigte nahm an und revanchierte sich auf gleiche Weise: „Ich hätte nicht so provozieren dürfen.“

