Gummersbach – Zweimal musste das Verfahren vor dem Schöffengericht in Gummersbach vertagt werden, am Ende sprach Richter Ulrich Neef den Angeklagten frei. „Wir konnten Ihre Täterschaft nicht zweifelsfrei feststellen“, sagte Neef zur Begründung zu dem 23-Jährigen, dem gemeinschaftlicher Raub in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung vorgeworfen worden war. Der Staatsanwalt sah das anders: Er hatte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung beantragt. Nach Indizienlage sei die Schuld des Angeklagten bewiesen.
Mangelnde Beweise
Der 23-Jährige soll laut Anklage im November 2018 eine Mitarbeiterin eines Gummersbacher Autohauses auf einem Parkplatz überfallen und die Tageseinnahmen, darunter die Einnahmen eines Gebrauchtwagenverkaufs, erbeutet haben. Vor dem Urteil hatte der Mitbeschuldigte des Angeklagten, damals ebenfalls Mitarbeiter des Autohauses, ausgesagt. Dessen eigenes Verfahren wurde vor dem Jugendgericht verhandelt wurde. Ihn musste das Gericht von der Polizei vorführen lassen.
Er hatte zuvor eine E-Mail geschickt, dass seine Mitfahrgelegenheit abgesagt habe. „Warum haben Sie nicht einfach angerufen?“, fragte Richter Neef. Eine Antwort erhielt er nicht. Der Staatsanwalt hielt dem Zeugen eine Nachricht mit den Worten „Ich habe 2650“ vor: „Das ist doch fast genau die Hälfte des erbeuteten Geldes.“ Dabei handele es sich um Wasserpfeifenzubehör, erwiderte der und bestritt seine Beteiligung am Überfall.
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Der Angeklagte, der bis dahin geschwiegen hatte, nutzte sein letztes Wort zur Verteidigung: „Was hier passiert, ist Rufmord!“ Besonders über die Worte der Frau wundere er sich. Sie wolle ihn am Gang und den Augen erkannt haben: „Aber warum erst ein Jahr nach dem Überfall?“


