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WiederaufforstungIn Nümbrecht sollen Eigentümer kleinerer Waldgebiete Geld bekommen

Lesezeit 2 Minuten
Besitzerinnen und Besitzer kleinerer Waldgebiete dürfen in der Gemeinde Nümbrecht auf eine Förderung bei der Wiederaufforstung hoffen.

Besitzerinnen und Besitzer kleinerer Waldgebiete dürfen in der Gemeinde Nümbrecht auf eine Förderung bei der Wiederaufforstung hoffen.

Das bereits bestehende Förderprogramm soll bis Ende Juni des kommenden Jahres verlängert werden. Jetzt entscheidet die Politik darüber.

Das Förderprogramm „Wiederaufforstung von Kalamitätsflächen im Kleinstprivatwald im Gemeindegebiet Nümbrecht“ soll bis Ende Juni kommenden Jahres verlängert werden. Darüber soll der Gemeinderat in der Sitzung am Donnerstag, 10. Juli, beraten und beschließen. Zuvor hat der Planungs-, Umwelt- und Klimaausschuss das Thema auf der Tagesordnung.

Die Förderung erfolgt mit Hilfe von Mitteln in Höhe von insgesamt 150.000 Euro. Aktuell, so schreibt die Verwaltung in der Vorlage zur Ausschusssitzung, stehen noch ausreichend Mittel zur Verlängerung der Maßnahme zur Verfügung.

Das Programm richtet sich an Besitzer von Kleinstprivatwald. Dazu schreibt die Gemeinde: „Die Größenordnung der Zielgruppe kann anhand vorliegender Daten der Forstbetriebsgemeinschaft Nümbrecht näherungsweise bestimmt werden. Diese weisen 164 Waldbesitzer mit einer Gesamtflächengröße von unter einem Hektar und 263 betreffenden Flurstücken aus. Die Anzahl potenzieller Antragsteller liegt darüber, weil auch solchen Waldbesitzern die Förderung gewährt werden soll, die insgesamt mehr Fläche, dabei aber ebenso kleine Flurstücke haben.“

In Nümbrecht kann die Förderung bei einer Größe des Waldes bis zu einem Hektar beantragt werden

In der Praxis soll die Förderung als eine einmalige und nicht rückzahlbare, anteilige Zuwendung „auf die Ausgaben der zuwendungsfähigen Maßnahmen“ fließen. Die Zuwendung soll nach erfolgter Qualitätsabnahme in Form eines Einmalzuschusses gewährt werden. Sie soll für die Sach- und Investitionsausgaben bis zu 2000 Euro bei einer zu bepflanzenden Fläche von bis zu einem Hektar Größe betragen.

Zu beachten ist allerdings eine Liste von Zuwendungsbestimmungen. So soll als Voraussetzung für den Erhalt der Zuwendung gelten, dass mindestens 800 Pflanzen pro Hektar aufgeforstet werden. Zudem soll pro Fläche nur ein Antrag auf Gewährung einer Förderung gestellt werden können. Pro Antragsteller sollen maximal zwei Anträge eingereicht werden können; die Anträge müssen sich dabei auf zwei verschiedene Kalamitätsflächen mit jeweils einer Größe von unter einem Hektar beziehen.

Es gibt noch weitere Regeln zu beachten, eine davon besagt, dass sich die Gemeinde Nümbrecht vorbehält, entsprechend der Haushaltslage, die bewilligte Förderung zu widerrufen und innerhalb der Zweckbindungsfrist unangekündigte Inaugenscheinnahmen einzelner Flächen durch eine forstfachlich ausgebildete Person vorzunehmen.

Hintergrund der Fördermaßnahme ist das Bemühen, die in den vergangenen Jahren entstandenen Brachflächen in den Wäldern mit Wiederaufforstungen zu begegnen. Denn Brachflächen, so fasst es die Gemeinde zusammen, „stehen weder für den Betrieb einer nachhaltigen Forstwirtschaft zur Verfügung, noch können sie boden- und klimarelevante Funktionen wie Erosionsschutz und CO2-Speicherung erfüllen“. Die mit Aufforstung verbundenen Kosten seien aber vor allem für Besitzer kleiner und kleinster Waldparzellen ein Hemmfaktor.