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SchulbauGemeinde Nümbrecht will sich gegen Abzocke wehren

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Ein leeres Foyer mit Treppen und glänzendem Boden.

Am Ende doch ganz schön geworden: die Fliesen im Nümbrechter Schulcampus.

Ein auswärtiger Fliesenleger kassierte, ohne gearbeitet zu haben. Die Gemeinde Nümbrecht war machtlos. Das soll sich nun ändern.

Der Handwerksbetrieb aus Oberbayern hat die Gemeinde regelrecht abgezockt. Beauftragt worden war er 2023 mit Fliesenarbeiten im Schulzentrum. 46.000 Euro musste die Gemeinde dem Unternehmer am Ende zahlen. So berichtete es Fachbereichsleiter Jan Foerster in der vergangenen Woche dem Gemeinderat. „Und er hat keinen Finger krumm gemacht.“

Das Ganze ist kein Einzelfall und hat offenbar Methode. Die Betriebe ziehen fachkundige Vergaberechtsspezialisten zu Rate. Foerster berichtet, dass der oberbayrische Handwerker sogar   im Internet damit prahlt, wie er die offene Flanke der Kommunen im Vergaberecht nutzt, um für Arbeit bezahlt zu werden, die er nicht ausgeführt hat.

Oberbergischer Betrieb war nur etwas teurer

Das Volumen des Nümbrechter Auftrags machte damals eine öffentliche Ausschreibung erforderlich. Der oberbayerische Fliesenleger wollte 146.000 Euro haben, 2000 Euro weniger als der nächst günstigere Betrieb aus der oberbergischen Nachbarschaft. Darum bekam er den Zuschlag, so wie es die Gesetzeslage forderte. Doch dann passierte nichts.

Zum vereinbarten Zeitpunkt tauchte kein Fliesenleger auf, berichtet Foerster, und auch später nicht. Zwei Wochen lang sei der Betrieb nicht zu erreichen gewesen, dann habe der Handwerker das Drängen der Gemeinde mit einer „Behinderungsanzeige“ beantwortet. Mit auf die Schnelle aufgenommenen Fotos von Gipsplatten und Trittleitern wollte das Unternehmen dokumentieren, dass es seine Arbeit nicht aufnehmen konnte – nach Foersters Einschätzung ein vorgeschobener Grund. Tatsächlich, davon ist Foerster überzeugt, hat der Fliesenleger den Auftrag aufgenommen, ohne ihn ausführen zu können oder vielleicht sogar, ohne es zu wollen.

Gemeinde Nümbrecht unter Druck

Er habe jedenfalls keinerlei Gesprächsbereitschaft gegeben. Als die Gemeinde den Auftrag nach vier Wochen frustriert stornierte, weil längst andere Gewerke Druck machen, klagten die Oberbayern einen Einnahmeausfall ein und bekamen die oben genannten 46.000 Euro, nahezu ein Drittel des Auftragsvolumens. Dazu kamen mehr als 30 Arbeitsstunden, die Foerster nach eigener Schätzung in die Bearbeitung des Falls investiert hat.

Die Fliesenarbeiten im Schulzentrum führte dann das oberbergische Unternehmen aus. Künftig will Jan Foerster direkt eine Firma beauftragen, die in der Region einen Ruf zu verlieren hat. Dafür möchte er eine neue Rechtslage nutzen. Der Gemeinderat gab nun grünes Licht.

Nümbrechter wollen es wagen

Mit dem Jahreswechsel ändert sich die vergaberechtliche Praxis in Nordrhein-Westfalen grundlegend, erläuterte Foerster dem Gemeinderat. Die Kommunen können künftig mehr Aufträge frei vergeben, ohne die Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) anzuwenden und nur auf den günstigsten Preis zu schielen.

Wichtig ist nur, dass sie sich selbst an fünf Grundprinzipien halten, nämlich Wirtschaftlichkeit, Effizienz, Sparsamkeit, Gleichbehandlung und Transparenz, führt Foerster aus. Die Einhaltung der Grundprinzipien müsse man durch eine dichte Dokumentation belegen, um Klagen zuvorzukommen.

Um solche rechtlichen Risiken ganz zu vermeiden, wollen neun der anderen 13 oberbergischen Kommunen eine kommunale Satzung verfassen, die sich an einem Muster der Landesregierung orientiert. So berichtet es Nümbrechts Bürgermeister Thomas Hellbusch. Die Nümbrechter wollen darauf verzichten. Hellbusch sagte im Gemeinderat: „Wir sollten den Mut haben und die Freiheit nutzen, die uns die Landesregierung gewährt.“

In einem Jahr will die Gemeindeverwaltung die Erfahrungen auswerten, die sie bei den anstehenden Großvorhaben wie dem Kurpark macht. Jan Foerster glaubt: „Wir können nur gewinnen.“