Gemeinderat schließt sich einstimmig der Einschätzung von Straßenverkehrsbehörde und Kreispolizei an.
Pläne gestopptAus für Parkraumbewirtschaftung in Nümbrecht

Bleibt den Nümbrechtern erspart: Anwohner brauchen nun doch keinen Bewohnerausweis bei der Gemeinde Nümbrecht zu erwerben.
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Weil Privat- und Firmenfahrzeuge in Nümbrecht öffentlichen Parkraum als Dauerstellplätze zweckentfremdet hatten, führte der Gemeinderat auf Vorschlag der Verwaltung eine Parkraumbewirtschaftung ein. Eine Begrenzung auf drei Stunden sollte auf dem großen Parkplatz vor dem Nümbrechter Parkhotel und am benachbarten Lindchenweg verhindern, dass Fahrzeuge dauerhaft auf öffentlichen Flächen abgestellt werden. Jetzt die Kehrtwende: Anderthalb Jahre nach dem ersten Beschluss hat der Gemeinderat den Plan einstimmig wieder kassiert.
Der Grund: Sowohl Straßenverkehrsbehörde als auch die Kreispolizei hatten den Antrag der Verwaltung für die verkehrsrechtliche Anordnung der Parkzeitbegrenzungen zurückgewiesen. Unter anderem hieß es in den Stellungnahmen, dass die Maßnahme sowohl in der Umsetzung der Beschilderung als auch in der Überwachung schwierig sei.
Verwaltungs- und Kontrollaufwand
Insgesamt war es eine ganze Reihe von Aspekten, die in den Behörden letztlich zu der Einschätzung führten, sich gegen die Einführung von Parkraumbewirtschaftung auszusprechen, etwa die Befürchtung, dass sich die Dauerparker einfach in den angrenzenden Straßen und Bereichen ohne Beschränkung – etwa hinter dem Rathaus oder an der Kurklinik – neue Stellplätze suchen würden, was dort zu neuem Parkdruck und darüber hinaus zu zusätzlichem Parksuchverkehr führen würde.
Außerdem bräuchten Touristen, Gäste des Parkhotels und Wanderer häufig längere Parkzeiten als nur drei Stunden, um die Nümbrechter Freizeitangebote nutzen zu können. Eine strikte Begrenzung könnte die Attraktivität der Freizeitangebote beeinträchtigen. Dann wiesen die Behörden darauf hin, dass zusätzlicher Verwaltungs- und Kontrollaufwand entstehen würde.
Hinzu kommen Kosten für die Bearbeitung von Verstößen sowie ein erhöhter Verwaltungsaufwand durch Zahlungsabwicklung, Buchhaltung und Systembetreuung.
„Eine Parkzeitbegrenzung in Verbindung mit einer Gebührenerhebung ist aus verwaltungstechnischer Sicht kritisch zu bewerten, da sie unweigerlich zusätzlichen organisatorischen und finanziellen Aufwand erzeugt“, werden die Bedenken in der Vorlage der jüngsten Nümbrechter Ratssitzung zitiert. „Bereits die Einführung eines solchen Systems erfordert die Einrichtung geeigneter Infrastruktur – etwa Parkscheinautomaten, digitale Bezahlsysteme oder entsprechende Beschilderung – sowie deren Wartung und Aktualisierung.“
Außerdem erfordere die Parkzeitbegrenzung zusätzliches Personal, verursache Personalkosten, aber auch Aufwendungen für Schulung, Verwaltung und Einsatzplanung. „Hinzu kommen Kosten für die Bearbeitung von Verstößen sowie ein erhöhter Verwaltungsaufwand durch Zahlungsabwicklung, Buchhaltung und Systembetreuung.“
Unterm Strich bestehe die Gefahr, dass ein erheblicher Teil der Einnahmen durch diese Kosten aufgezehrt würden und der finanzielle Nutzen der Maßnahme entsprechend begrenzt wäre. Erwähnt wird aber auch, dass örtlichen Betrieben wirtschaftliche Nachteile drohten; deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten Schwierigkeiten bekommen, Parkplätze zu finden, „was die Attraktivität des Standorts für Unternehmen mindern kann. Für Betriebe entstehen zusätzliche Kosten, da Mitarbeitende bei eingeschränkten Parkmöglichkeiten auf gebührenpflichtige oder weiter entfernte alternative Flächen ausweichen müssen. Unternehmen sehen sich dadurch teils veranlasst, eigene Stellplätze anzumieten oder Zuschüsse bereitzustellen, was die Standortkosten erhöht und die Attraktivität mindern kann“, heißt es in der Ratsvorlage.
Die Nümbrechter Gemeindeverwaltung schloss sich diesen Einschätzungen „vollumfänglich an“. Und auch die Politik war letztlich einhellig gleicher Auffassung und hob den Beschluss pro Parkraumbewirtschaftung auf.
