OberbergKreis verkündet Maßnahmen nur noch per Allgemeinverfügung

Lesezeit 4 Minuten
Symbolbild

Symbolbild

Oberberg – Die Liste, die täglich in der Zeitung und im Internet veröffentlicht wird, ist lang – und wichtig: Mit Allgemeinverfügungen, die nur öffentlich bekanntgemacht und nicht mehr einzeln den Betroffenen zugestellt werden, verhängt der Kreis zurzeit Quarantänemaßnahmen bei Fällen mit Bezug zu Gemeinschaftseinrichtungen. Insbesondere die Fälle rund um die Schulen im Kreis werden so geregelt. Aber was heißt das für die Betroffenen? Wie sollen sie sich verhalten? Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.

Wie viele Kinder, Erzieher und Lehrer in Oberberg sind von Quarantäne-Maßnahmen betroffen?

Der Oberbergische Kreis, der bisher keine Zahlen dazu herausgeben konnte, hat jetzt ganz genau nachgezählt: Stand Freitagmorgen sind danach 1332 Kindergartenkinder, Erzieher, Schüler sowie Lehrpersonen aufgrund von 31 aktuellen Allgemeinverfügungen in angeordneter Quarantäne. Mehr als ein Drittel der insgesamt 3072 Kontaktpersonen ersten Grades, die der Kreis am Freitag vermeldete, haben damit einen Bezug zu Kitas und Schulen.

Der Großteil der Maßnahmen betrifft die weiterführenden Schulen, wo 838 Personen betroffen sind. An den Grundschulen sind es aktuell 81, in den Kitas immerhin 413.

Warum setzt der Kreis auf Allgemeinverfügungen, um Quarantäneregelungen für Schulen zu treffen?

Nur so, sagen die Leiterin des Gesundheitsamtes, Kaija Elvermann, und Kreisdirektor Klaus Grootens, könne der Kreis die Situation bewältigen. „Auch wir wissen, dass es besser wäre, wenn jeder etwas Schriftliches in die Hand bekäme“, sagt Jurist Grootens. Das sei bei den öffentlich bekanntgemachten Verfügungen, die in der Zeitung und im Internet erscheinen, den Betroffenen selbst aber nicht zugestellt werden müssen, um rechtlich wirksam zu werden, nicht der Fall. „Dabei belassen wir es aber nicht“, betont der Kreisdirektor. Das Gesundheitsamt sorge dafür, dass die Verfügungen auch über die Schulleiter und über die Mitteilungen des Kreises möglichst alle Betroffenen zu erreichen.

Was heißt die „Häusliche Isolation“, in die Schüler zunächst geschickt werden, wenn ein Fall in der Schule bekannt wird, für sie und ihre Familien?

Häusliche Isolation ist noch keine Quarantäne. Rechtlich sei damit keine Verpflichtung verbunden, zu Hause zu bleiben, sagt Jurist Grootens. Nur, wer nachweislich so engen und dauerhaften Kontakt zu einem laborbestätigten Fall gehabt habe, dass er oder sie als Kontaktperson ersten Grades eingestuft wird, könne in Quarantäne geschickt werden. „Das ist ein massiver Grundrechtseingriff. Das geht nicht vorsorglich bis zur Klärung weiterer Verdachtsfälle“, erklärt Grootens. Dennoch rate der Kreis dringend, die freiwillige häusliche Isolation ernstzunehmen, auch Geschwisterkinder zu Hause zu lassen und den Kontakt zum Arbeitgeber zu suchen. Grootens: „Es kann ja auch nicht in dessen Interesse sein, dass jemand, der sich vielleicht doch angesteckt hat, einfach weiterarbeitet – und bei der nächsten Quarantäne steht der Betrieb still.“

Was bedeutet es, wenn eine Allgemeinverfügung verlängert wird?

In der Regel passiert das, wenn bei Tests weitere Kontaktpersonen positiv getestet werden. Die Frist, dass Quarantäne für Kontaktpersonen ersten Grades immer 14 Tage ab dem letzten Kontakt gilt, verschiebt sich dann unter Umständen nach hinten, weil es zum neuen Fall noch später Kontakt gab.

Wie werden Schüler, Eltern und Lehrer informiert, was mit ihnen passiert?

Inzwischen, sagt Kaija Elvermann, laufe das – nach Anfangsschwierigkeiten. Anfangs hatte es noch Fälle gegeben, in denen Schulleiter – und damit auch Schüler und Eltern – nach der Meldung aktueller Corona-Fällen tagelang auf Antwort aus dem Gesundheitsamt warteten (wir berichteten). „Diese Probleme sind jetzt behoben. Die Schulen haben einen sehr exklusiven Zugang zu uns bekommen“, sagt Elvermann.

Welche Schüler und Lehrer werden getestet?

Ein Test wird laut Elvermann vom Kreis nur angeordnet, wenn die Befragung ergibt, dass es sich um Kontaktpersonen ersten Grades handelt.

Müssen alle Oberberger dafür nach wie vor zum Test nach Wehnrath?

Nein, das sei nicht mehr der Fall, sagt der Kreis. Für den Norden gebe es die Teststation in Hückeswagen, deren Betrieb von drei auf fünf Tage ausgedehnt werden soll. Auch in Gummersbach könne getestet werden. Die Pläne für eine Station in Waldbröl liegen hingegen vorerst auf Eis. „Die Kooperation mit der Laborunion deckt den Süden so gut ab, dass wir das noch in der Hinterhand behalten“, sagt Grootens. Insgesamt sei die Zahl der vom Kreis angeordneten Tests erheblich gestiegen. Grootens: „Im August waren es 2093, im Oktober schon 7427. Im November sind wir schon bei über 9000.“

Das könnte Sie auch interessieren:

Wie reagiert der Kreis auf die steigenden Zahlen?

Da vorsorgliche Quarantäne ausscheidet, versucht der Kreis auf andere Art, Bürger in die Pflicht zu nehmen: Bereits Ende Oktober erließ er eine Allgemeinverfügung, dass jemand, der positiv getestet wurde und davon weiß, in Quarantäne muss – egal, ob das Gesundheitsamt darüber informiert ist oder nicht. Jetzt, so Grootens, werde geprüft, diese Rechtspflicht auf Menschen auszudehnen, die mit einem positiv Getesteten in häuslicher Gemeinschaft leben. Diese Allgemeinverfügung soll am Montag erlassen werden.

KStA abonnieren