„Mit Ihnen habe ich schon gerechnet“Nümbrechter von Drogenbesitz freigesprochen

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GerichtssaalNeu

Waldbröl – Der Vorwurf lautete auf Rauschgiftbesitz, doch das Amtsgericht Waldbröl hat einen 41-jähriger Nümbrechter freigesprochen. Angeklagt war der Mann, weil im vergangenen Juni knapp 68 Gramm Marihuana in seiner Wohnung gefunden worden waren. Zudem sollte er einen Monat zuvor auf einer Internetplattform einen Fernseher für 152 Euro verkauft, aber nie verschickt haben.

Der Anwalt des Angeklagten klärte auf, dass sein Mandant das Gerät nach der Kaufvereinbarung zwischenzeitlich an einen anderen Mann gegen Bares verkauft und diesem den Fernseher auch gleich persönlich übergeben habe. Das erst später überwiesene Geld des ersten Interessenten habe er dann nicht sofort zurückzahlen können, weil sein Bankkonto gesperrt gewesen sei. Inzwischen sei das aber erledigt. Zum zweiten Anklagepunkt wolle sein Mandant schweigen.

Sämtliche Drogenscreenings seit zwei Jahren negativ

Eine Gummersbacher Polizeibeamtin schilderte, dass die Hausdurchsuchung nach dem Hinweis eines Mannes vorgenommen wurde, den der Beschuldigte beauftragt habe, ihm eine Lampe zu besorgen, die geeignet sei, eine Cannabisplantage zu betreiben. „Mit Ihnen habe ich schon gerechnet“, habe sie der Angeklagte an der Wohnungstür begrüßt. So seien auch keine Pflanzen gefunden worden, jedoch im Schlafzimmer, unter der Brotmaschine und im TV-Unterschrank eine größere Menge Marihuana sowie etwas Ecstasy und Amphetamine.

Die Freundin des Angeklagten sagte, dass sie mit ihm seit mehr als 20 Jahren zusammenlebe. Zur Sache wolle sie nichts sagen, um sich selbst nicht zu belasten. Seine Bewährungshelferin, die ihm nach einer Verurteilung vor zwei Jahren an die Seite gestellt worden war, beschrieb den Mann als sehr stabil. Sämtliche Drogenscreenings in dieser Zeit seien negativ gewesen.

Kein Wille zum Besitz nachweisbar

Da im Fall des Internethandels die Rückzahlung erfolgt und kein Vorsatz feststellbar sei, stellte Richter Dr. Jan Röleke diesen Teil des Verfahrens ein.

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Hinsichtlich des Rauschgiftbesitzes sah der Staatsanwalt eine Straftat jedoch als erwiesen an und forderte eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen. „Ich wende mich an die dunkle Seite der Macht“, begann der Verteidiger sein Plädoyer mit Blick auf seinen Vorredner. „Unstreitig ist das Vorhandensein der Betäubungsmittel, der Wille zum Besitz ist jedoch nicht nachweisbar.“ Er forderte Freispruch.

Röleke folgte der Verteidigung und sprach den Nümbrechter frei. In der gemeinsam genutzten Wohnung sei der Besitz nicht eindeutig dem Angeklagten zuzuordnen, zumal die Drogenscreenings negativ gewesen seien. (kup)

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