Verfahren am LandgerichtIst ein Reichshofer eine Gefahr für die Öffentlichkeit?

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Justitia am Gericht

Drei Körperverletzungen und ein räuberischer Diebstahl wirft die Staatsanwaltschaft einem 54-Jährigen vor.

Für drei Körperverletzungsdelikte und einen räuberischen Diebstahl kann der 54-jährige Reichshofer nicht bestraft werden.

Neun Zeugen, aber kein Beschuldigter: Vor der 7. Großen Strafkammer am Bonner Landgericht hat jetzt ein Unterbringungsverfahren gegen einen 54-jährigen Mann aus Reichshof mit einer kleinen Panne begonnen. Durch ein Versehen waren alle Zeugen direkt zu Beginn des Prozesses geladen worden und mussten nun teilweise längere Wartezeiten hinnehmen.

Es geht um eine unbefristete Einweisung in die Psychiatrie

Dass der Beschuldigte fehlte, war hingegen kein Irrtum: Die Vorsitzende Richterin hatte versucht, ihn am vergangenen Freitag an seinem derzeitigen Aufenthaltsort in einer psychiatrischen Klinik in Köln zu befragen. Das Vorhaben war aber gescheitert, da der psychisch Kranke sich zu einem Gespräch nicht in der Lage sah.

Auch in Unterbringungsverfahren, in denen eine Große Strafkammer über die unbefristete Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus zu entscheiden hat, ist die Verhandlung ohne den Beschuldigten die absolute Ausnahme, und so war es auch für den Anwalt des 54-Jährigen, Stephan Kuhl, sichtlich ungewohnt, alleine auf der Anklagebank zu sitzen. Wegen seiner Krankheit ist der Mann nicht nur verhandlungs-, sondern auch schuldunfähig: Für die drei Körperverletzungen und den räuberischen Diebstahl, die ihm die Anklage vorwirft, kann er nicht bestraft werden. Wenn das Gericht aber zu dem Schluss kommt, dass der Reichshofer eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellt, wird der Kranke unbefristet in die Psychiatrie eingewiesen.

Dem Mann werden Körperverletzungen vorgeworfen

Für die Opfer war der Kontakt zu dem Mann jedenfalls durchweg schmerzhaft: Am 15. November 2022 soll er in dem Heim, in dem er seinerzeit wohnte, einen 84-jährigen Mitbewohner ohne nachvollziehbaren Grund wiederholt und systematisch mit der Faust so heftig ins Gesicht geschlagen haben, dass der Senior stark blutende Gesichtsverletzungen davontrug.

Nach seinem Umzug in die Psychiatrische Abteilung des Kreiskrankenhauses Waldbröl soll der Mann laut Antragsschrift zwei weitere Taten begangen haben: Ihm wird vorgeworfen, am 30. November 2022 versucht zu haben, einen Laptop aus einem Patientenzimmer zu stehlen. Als der Besitzer den versuchten Diebstahl bemerkte, soll der Beschuldigte ihn zur Seite geschubst haben, um das Laptop behalten zu können.

Schließlich soll der Beschuldigte am 26. April dieses Jahres seinen Zimmergenossen ohne nachvollziehbaren Grund mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Mit einer Entscheidung der Kammer wird Anfang Dezember gerechnet.

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