Drogenschulden eingetrieben22-Jähriger aus Waldbröl kommt mit Bewährungsstrafe davon

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Symbolbild

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Waldbröl – Zu einer „Jugendstrafe unter Vorbehalt“ ist am Mittwoch ein 22-Jähriger wegen gemeinschaftlicher räuberischer Erpressung vor dem Jugendschöffengericht Waldbröl verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte ihn angeklagt, Ende November 2017 gemeinsam mit anderen Männern bei einem Drogenkonsumenten, der einige Tage zuvor 200 Gramm Marihuana gekauft und noch nicht bezahlt hatte, unter dem Vorwand, gemeinsam Marihuana rauchen zu wollen, in dessen Wohnung eingedrungen zu sein.

Dort hätten sie in einer Dose Geld und etwa 150 Gramm der Droge gefunden und mitgenommen. Im Januar 2018 sei er mit drei weiteren Männern noch einmal zu der Wohnung in Fürthen (Kreis Altenkirchen) gegangen. Nach dem Öffnen der Tür durch den Wohnungsinhaber hätten sie diesen beiseite gedrängt, im „Raucherzimmer“ zwei Wasserpfeifen zertrümmert und den Bewohner mit einem Staubsaugerrohr am Kopf verletzt, um 2000 Euro einzutreiben. Im März 2020 habe der Angeklagte zudem ein Computerspiel für 20 Euro über das Internet verkauft, das Geld erhalten, die Ware jedoch nicht versendet.

Griff zum Staubsaugerrohr sei nicht geplant gewesen

Der Verteidiger des Angeklagten gab an, dass sein Mandant lediglich gebeten worden sei, bei dem Besuch des Drogenkäufers eine Drohkulisse zu bilden. Dass ein anderer zum Staubsaugerrohr gegriffen habe, sei nicht geplant gewesen: „Die wollten ihm nur einen gehörigen Schrecken einjagen.“ Zwar habe sein Mandant geahnt, dass die Forderung aus einem Drogengeschäft stamme, eine räuberische Erpressung sei jedoch nicht beabsichtigt gewesen.

Der Vorsitzende Richter Dr. Fabian Krapoth hielt diese Schilderung für nicht glaubhaft. Eine der Schöffinnen ergänzte, dass doch schon der Aufbau einer Drohkulisse Gewaltpotenzial beinhalte. Nach einem Rechtsgespräch räumte der Beschuldigte ein, dass er einen körperlichen Übergriff vfür möglich gehalten habe. Die Namen der anderen Personen wollte er nicht nennen. „Das war damals völliger Schwachsinn. Dafür schäme ich mich.“ Derzeit lebe er bei seinen Eltern und arbeite als Ungelernter. Er plane jedoch eine Ausbildung.

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Die Staatsanwältin sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte sich daran beteiligt hat, Drogenschulden einzutreiben. Beim Aufbau der Drohkulisse müsste ihm schon klar gewesen sein, dass es sich nicht um ein freundliches Gespräch handeln würde. Dr. Krapoth verurteilte den jungen Mann zu der Bewährungsstrafe und hofft, dass er sich auf dem richtigen Weg befinde. Zudem bekommt er einen Bewährungshelfer und muss ein Antigewalttraining absolvieren.

Krapoth ermahnte ihn, dass im Falle eines Bewährungsversagens innerhalb der nächsten zwei Jahre mit einer empfindlichen Jugendstrafe zu rechnen sei. Für das nicht abgeschickte Computerspiel ist eine Entschädigung von 50 Euro an den Käufer fällig.

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