„Ohne Mundschutz angerülpst“Waldbröler Amtsgericht verurteilt abwesenden Angeklagten

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DPA Strafgesetzbuch

Symbolbild

Waldbröl – Nicht nur Unwissenheit, auch das Nichterscheinen vor Gericht schützt vor Strafe nicht. Diese Erfahrung muss jetzt ein 37-Jähriger machen, der am Donnerstag seiner Verhandlung am Waldbröler Amtsgericht ferngeblieben war. Richter René Dabers verzichtete jedoch darauf, den Angeklagten von der Polizei holen zu lassen.

Sowohl dessen Verteidiger als auch der psychologische Gutachter, der zuvor vom Gericht beauftragt worden war, hatten in den vergangenen Tagen vergeblich versucht, mit dem Mann in Kontakt zu kommen. Der 37-Jährige lebt in einer städtischen Unterkunft für Obdachlose in Hermesdorf. Sechs Zeugen wurden ohne Aussage entlassen, der Angeklagte aber hatte sich seiner Verteidigung beraubt.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann vor, im April und Mai vergangenen Jahres insgesamt zwölf Straftaten begangen zu haben. Neben Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung soll er mehrmals andere Menschen herabwürdigend beleidigt haben. So hatte er sich angeblich Mitte April von einem Sicherheitsbediensteten im Flur der Unterkunft belästigt gefühlt, da dieser bei einem Kontrollgang spätabends das Licht im Hausflur angeschaltet hatte.

Immer wieder der Mittelfinger

Daraufhin soll er diesen als „Hurensohn“ beschimpft und den Mittelfinger gezeigt haben. Um eine Schlägerei zu vermeiden, wurde die Polizei gerufen. Und auch die Beamten sollen den ausgestreckten Finger ebenso zu sehen bekommen haben wie eine Nachbarin an mehreren Tagen: Sie hatte den Beschuldigten ihres Grundstücks verwiesen, das er unbefugt betreten hatte. Er soll das einjährige Kind der Frau belästigt haben. Erst, als sie eine Bocciakugel in die Hand genommen habe, sei er gegangen, hieß es dazu in der Anklage.

Zudem wurde ihm vorgeworfen, im Mai ein Dienstfahrzeug der Stadt Waldbröl mit einem nicht mehr zu entfernenden Schriftzug beschmiert und in einer Bäckerei Kunden beschimpft zu haben. Diese habe er „ohne Mundschutz angerülpst“. Auch damals wurde die Polizei gerufen, erneut wurden die Beamten wüst beschimpft. Ebenfalls ohne Schutzmaske soll er dann Ende des Monats und trotz Hausverbotes einen Discounter betreten haben. Eine Angestellte, die ihn darauf aufmerksam machte, habe er beleidigt, sie und wieder mal die Polizei sollen dann den Stinkefinger gesehen haben.

Da sich der Angeklagte nicht im Gericht eingefunden hatte, erließ Richter Dabers einen Strafbefehl über 90 Tagessätze zu jeweils zehn Euro.

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