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ProzessNümbrechter wird nach sexuellem Übergriff zu sieben Monaten auf Bewährung verurteilt

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Eine Statue der Justitia mit einer Waage in ihrer Hand.

Vor Gericht stand ein 60-Jähriger aus Nümbrecht. 

Die Anklage und die Verteidigung kündigten aber noch im Gerichtssaal Rechtsmittel gegen das Urteil an.

Ein 60-jähriger Nümbrechter musste sich vor dem Amtsgericht Waldbröl wegen des Vorwurfs des sexuellen Übergriffs verantworten. Laut Anklageschrift soll er seiner Ex-Freundin in einem Überraschungsmoment das Oberteil hochgezogen, ihre Brüste entblößt und diese geküsst haben. Des weiteren habe er sie dann auf das Bett gedrückt und soll versucht haben, sie auf den Mund zu küssen.

Ebenfalls teil der Anklageschrift war der Vorwurf, ihr nachgestellt zu haben. Am Ende der Beweisaufnahme einigten sich die Parteien darauf, den Vorwurf der Nachstellung aus der Anklageschrift fallen zu lassen und sich bei der Findung eines Urteils auf den sexuellen Übergriff zu beschränken. Hier folgte Richter Alexander Wagener dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Angeklagten zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten und der Auflage, 3000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zu zahlen. Der 60-Jährige hatte erklärt, dass keiner der Vorwürfe der Wahrheit entspräche. Vielmehr habe es sich zwischen ihm und der 30-Jährigen um eine „Vater-Tochter-Beziehung“ gehandelt.

Bis zu 40.000 Euro sollen in den vergangenen vier Jahren geflossen sein

„Ich habe ihr geholfen, sie mit Geld unterstützt“, erzählte der Angeklagte. Bis zu 40.000 Euro sollen in den vergangenen vier Jahren geflossen sein. „Ich habe ihr einen Bürojob in meiner Firma verschafft, damit sie mir das Geld zurück zahlen kann“, sagte er weiter. Irgendwann habe er sich dann von ihr distanziert und die Zahlung des Geldes gefordert. Da habe der Ärger begonnen. Eine Liebesbeziehung mit der 30 Jahre jüngeren Frau sei er indes nie eingegangen. „Sie könnte meine Tochter sein. Das geht gar nicht“, versuchte er das Gericht zu überzeugen.

Die Geschädigte schilderte, dass sie mit dem Angeklagten eine Beziehung einging, diese ihr aber seelisch sehr zugesetzt hat. „Ich habe mich getrennt, weil ich es nicht mehr ausgehalten habe“, erzählte die 30-Jährige. Das ihr Ex aber nicht akzeptieren wollen. „Er tauchte bei mir auf der Arbeit auf, bedrohte einen Arbeitskollegen und eine Freundin und machte Ärger bei einer Wohnungsübergabe“, sagte sie.

Das alles habe dann in einem sexuellen Übergriff in ihrer Wohnung gegipfelt. „Er zog plötzlich mein Shirt hoch, entblößte meine Brüste, weil er wissen wollte, ob sie sich verändert haben, küsste sie und versuchte dann auch mich auf den Mund zu küssen. Das konnte ich nur verhindern, indem ich ihn von mir wegstieß“, schilderte sie die Vorkommnisse. An dieser Schilderung hatte das Gericht keinen Zweifel. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Beide Parteien kündigten Rechtsmittel an.