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MissverständnisWachtmeister sperren Angeklagten bei dessen Prozess in Waldbröl aus

2 min
03.08.2024
Waldbröl
Amtsgericht

03.08.2024 Waldbröl Amtsgericht

Der 28-Jährige sollte sich wegen Delikten im Straßenverkehr verantworten. Der Dolmetscherin fiel auf, dass er vor dem Gerichtsgebäude saß.

Wollte sich der Angeklagte schon im Rahmen des ersten Hauptverhandlungstermins vor dem Amtsgericht Waldbröl unter Vorsitz des Richters Malte Zurbrügg nicht zu den Vorwürfen äußern, hielt der 28-jährige auch beim Fortsetzungstermin an seiner Strategie fest. Ihm waren Fahren ohne Fahrerlaubnis, unter Alkoholeinfluss, eine Unfallflucht sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen worden. Weil neben einer verschwundenen Fallakte auch zwei wichtige Zeugen fehlten, sollte das Verfahren in die zweite Runde gehen – zwar war die verschwundene Akte tatsächlich wieder aufgetaucht, doch blieb eine Zeugin erneut dem Verfahren fern.

Verfahren wegen Unfall auf der Bröltalstraße eingestellt

Der Angeklagte soll im November 2025 auf der Gegenfahrbahn der Brölstraße einen Unfall verursacht haben. Die Fahrerin wurde bei dem Aufprall nicht verletzt, musste aber von anderen Autofahrern aus ihrem Auto befreit werden, während der Angeklagte sich aus dem Staub gemacht haben soll. Weil die Geschädigte unauffindbar zu sein scheint und zwei Unfallzeugen, die Hilfe geleistet hatten, den Fahrer nicht identifizieren konnten, wurde dieser Fall eingestellt.

Alkoholisiert versucht im Kreisverkehr zu wenden

In zwei anderen Fällen sah das Gericht die Vorwürfe der Anklageschrift dagegen als bestätigt an. So habe sich der 28-Jährige mehrfach das Firmenfahrzeug seines Vaters für eine Spritztour „geliehen“, ohne einen Führerschein zu besitzen. In einem Fall versuchte er nach Überzeugung des Gerichts alkoholisiert im Kreisverkehr zu wenden und beschädigte dabei zwei Verkehrszeichen. Auf der Wache wehrte er sich gegen eine Blutabnahme, so schilderten es zwei Polizeibeamte im Zeugenstand.

Unfall mit dem Baustellenfahrzeug des Vaters

Bei einem weiteren Unfall mit dem Baustellenfahrzeug des Vaters entstand ein Bagatellschaden, aber auch hier floh der Angeklagte von der Unfallstelle. Letztlich wurde der 28-Jährige zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. Um dem Angeklagten die Schwere seiner Taten vor Augen zu führen wurde ihm zudem die Auflage erteilt, 1500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen, obendrein gab es eine Führerscheinsperre von einem Jahr und drei Monaten.

Kurios: Zu Beginn der Verhandlung war selbst der Angeklagte nicht im Gerichtssaal anwesend. Zeugin und Dolmetscherin waren bereits entlassen worden, als die Dolmetscherin noch einmal in den Saal zurückkehrte und berichtete, dass der Angeklagte sehr wohl da sei, aber vor dem Amtsgerichtsgebäude sitze, weil ihm der Einlass verweigert wurde.

Die Justizbeamten waren davon ausgegangen, dass die Verhandlung abgesagt worden war. Wenn auch verspätet, nahm der Angeklagte dann doch an dem Prozess gegen ihn teil. Das Urteil nahm er gelassen entgegen.