Wipperfürth/Lindlar – Wo gilt noch die Maskenpflicht, wann braucht man einen negativen Corona-Test? Wir geben einen Überblick.
Wo gilt die Maskenpflicht?
Das gilt überall. Im direkten Umkreis von geöffneten Läden und auf Busbahnhöfen muss Maske getragen werden. Ab Montag, 21. Juni, gilt die Neufassung der Corona- Schutzverordnung. Danach gilt in Kreisen der Inzidenzstufe 1 – dazu zählt Oberberg – eine Maskenpflicht im Freien nur noch in Warteschlangen und Anstellbereichen, unmittelbar an Verkaufsständen, Kassenbereichen und Dienstleistungsschaltern. Der Krisenstab der Stadt Wipperfürth berät heute über die Umsetzung.
Rathaus Wipperfürth
Für persönliche Besuche im Rathaus muss ein Einzeltermin über die Zentrale (0 22 67/64-0) oder mit den zuständigen Abteilungen vereinbart werden. Ein negativer Test ist nicht erforderlich. Bürgermeisterin Anne Loth bietet Donnerstag, 24. Juni, von 14.30 bis 16 Uhr eine Bürgersprechstunde im Rathaus an, Termine unter 0 22 67/64 228.
Rathaus Lindlar
Auch im Lindlarer Rathaus müssen Besucher vorab einen Termin vereinbaren, einen Testnachweis gab es schon vorher nicht. Am Montag, 21. Juni, 17 bis 18 Uhr, bietet Bürgermeister Dr. Georg Ludwig eine Bürgersprechstunde im Rathaus an, Termine unter 0 22 66/96 410 oder per E-Mail an birgit.broehl@lindlar.de.
Hochzeiten in Wipperfürth
Die Hansestadt bietet Trauungen im Ratssaal des Alten Seminars an. Bis zu 30 Personen zuzüglich Genesene und vollständig Geimpfte dürfen an der Zeremonie teilnehmen. Bei Trauungen im Sitzungssaal des Rathauses sind maximal 20 Personen inklusive der Brautleute und des Standesbeamten erlaubt.
Hochzeiten in Lindlar
Trauungen werden derzeit ausschließlich im Pavillon vor dem Rathaus durchgeführt. Bei Eheschließungen dürfen neben dem Brautpaar und dem Standesbeamten noch maximal zehn Besucher anwesend sein, mindestens fünf davon müssen genesen, geimpft oder getestet sein, ein Nachweis muss vorliegen. Außer dem Brautpaar müssen alle eine medizinische Maske tragen.
Darf ich mich mit Freunden treffen?
Das gilt überall. Im öffentlichen Raum gilt ein Mindestabstand von 1,5 Metern. In Kreisen der Inzidenzstufe 1 (Oberberg) ist eine Unterschreitung des Mindestabstands zulässig. Und zwar bei Treffen von Personen aus bis zu fünf Hausständen (ohne Personenbegrenzung). An diesem Treffen dürfen auch immunisierte Personen aus weiteren Hausständen teilnehmen. Unabhängig von der Zahl der Hausstände dürfen sich bis zu 100 Personen treffen, sie müssen alle über einen Negativtestnachweis verfügen. Auch hier dürfen immunisierte Personen zusätzlich teilnehmen. Kinder bis zum Schuleintritt müssen nicht getestet sein.
Was muss ich im Schwimmbad beachten?
WLS-Bad Wipperfürth
Badende dürfen einen zweistündigen Besuch buchen. Sie müssen getestet, geimpft oder genesen sein und einen gültigen Ausweis vorzeigen. Kinder bis zur Einschulung können ohne solche Nachweise mitkommen. Terminvereinbarung unter 0 22 67/ 64-555. Im Bad gelten Abstand und Maskenpflicht im Straßenschuhbereich. Liegewiese und das Außenbecken sind geöffnet, die Sauna ist geschlossen.
Parkbad Lindlar
Es ist keine Voranmeldung notwendig, Besucher müssen genesen oder vollständig geimpft sein oder aber einen aktuellen negativen Coronatest vorweisen, Kinder bis zur Einschulung sind davon befreit. Es gilt weiterhin Maskenpflicht in bestimmten Bereichen und die Einhaltung der Abstandsregeln.
Was gilt in Büchereien?
Die Wipperfürther Stadtbücherei steht Besuchern wieder ohne Terminvereinbarung und Test zur Verfügung, es gelten die bekannten Hygieneregeln. Bereits ausgeliehene Bücher werden nicht mehr pauschal verlängert. Die Gemeindebücherei Lindlar ist wegen des Umzugs in den 1. Stock über dem Rewe-Markt bis Anfang Juli geschlossen.
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Was gilt bei Trauerfeiern?
In Wipperfürth
Bei Beerdigungen gilt keine Obergrenze mehr. In der Friedhofskapelle am Westfriedhof dürfen maximal 24 Personen zusammenkommen.
In Lindlar
gelten in den Trauerhallen folgende Obergrenzen. Lindlar und Frielingsdorf: maximal neun Personen, Linde und Kapellensüng: maximal vier Personen.



