Beschlossene Sache ist jetzt eine Satzung, mit der sich sich die Stadt Wipperfürth ein besonderes Vorkaufsrecht für das Gelände des ehemaligen Franziskanerklosters auf dem Klosterberg sichert. Einstimmig hat sich der Stadtrat für die Absicherung einer solchen Option ausgesprochen.
Einstimmiger Beschluss ohne Diskussion im Rat
Eine Diskussion darüber gab es im Stadtrat nicht mehr. Als Vorsitzender des Ausschusses für Klima, Umwelt und Stadtentwicklung gab Hans-Peter Müller (CDU) einen kurzen Rückblick auf die Debatte der Fachpolitiker und den Antrag der FDP aus dem Sommer, der die Formulierung einer Satzung ins Rollen gebracht hatte. Politik und Verwaltung eint die Sorge, nach dem Rückzug der Familienbildungsstätte könnten private Investoren das ab dem Jahr 1670 errichtete Ensemble um die Klosterkirche erwerben und dort eigene Konzepte umsetzen, bei denen die Stadt außen vor wäre.
Rathaus: Kloster prägt Identität und Stadtbild
Das Rathaus betont in der Begründung der neuen Satzung, dass das Kloster für Wipperfürth mehr als ein Denkmal sei, und schreibt: „Die Klosteranlage besitzt für Wipperfürth eine besondere Bedeutung für die Identität, Geschichte und Wahrnehmung der Stadt. Die Lage oberhalb der Innenstadt und die historische Bausubstanz machen das Ensemble zu einem weithin wahrnehmbaren und stadtbildprägenden Bestandteil Wipperfürths.“
Kosten erst bei einem möglichen Kauf
In der Ratssitzung kam die Frage auf, ob der Erlass der Satzung mit Kosten verbunden sei. Dazu erklärte Fachbereichsleiter André Hackländer, dass die Satzung noch nichts darüber aussage, ob die Stadt ihre Kaufoption zum Kauf auch wirklich ziehe. Dafür wäre zunächst ein weiterer Beschluss des Rates nötig – der dann natürlich auch die Kosten für Kauf des Klosters zur Folge hätte. (sfl)

