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WindräderWipperfürth: Windpark-Erlös soll in Vereinskassen fließen

Von den erwarteten 18.000 Euro jährlich sollen 80 Prozent das Ehrenamt in Agathaberg, Dohrgaul und Thier fördern; der Hauptausschuss empfiehlt das einstimmig.

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Jede auf dem Vogelberg erzeugte Kilowattstunde soll sich auch für Wipperfürths Vereine auszahlen.

Nicht nur von Lindlarer Seite sind momentan die Bauarbeiten am Windpark auf dem Vogelberg sichtbar, die Bagger, Lastwagen und Planierraupen kann man auch von einigen Ecken im Wipperfürther Süden gut erkennen – und je höher sich die drei mächtigen Windräder demnächst in die Höhe schrauben, desto besser wird man sie auch von dort sehen. Da scheint es nur gerecht, dass das sogenannte Erneuerbare-Energien-Gesetz nicht an den Gemeindegrenzen Halt macht. Vielmehr orientiert es sich an einem 2,5-Kilometer-Radius und garantiert damit neben der Lindlarer Gemeindekasse auch der Hansestadt eine Beteiligung für jede im Windpark produzierte Kilowattstunde.

Nach erster Einschätzung des Windradbauers Abo Energy wird man sich in Wipperfürth über rund 18.000 Euro pro Jahr freuen können. In Lindlar war man sich spätestens nach Initiativen aus Frielingsdorf recht schnell einig, dass man die für dort kalkulierten 82.000 Euro pro Jahr nicht einfach sang- und klanglos in den Gemeindehaushalt stecken möchte, sondern die Vereine im Umkreis des Windparks profitieren sollen. Am Mittwoch wollen Bürgermeister und die Vereine die fertige Vereinbarung unterschreiben. Einen Tag zuvor, also am Dienstagabend, will der Wipperfürther Stadtrat das Thema nun auch angehen – und die Chancen auf eine Einigung stehen auch dort gut.

So soll das Geld verteilt werden

Einstimmig empfiehlt der Hauptausschuss dem Stadtrat die Verabschiedung einer Regelung, die in weiten Zügen das Lindlarer Modell zum Vorbild nimmt. Zunächst werden die erwarteten 18.000 Euro gesplittet – 20 Prozent fließen in den Stadthaushalt, 80 Prozent (also 14.400 Euro) sollen das Ehrenamt im Wipperfürther Süden fördern. Jene 14.400 Euro sollen sodann in drei gleiche Teile (jeweils 4800 Euro) geformt werden. Ein Drittel bekommt die Stadtfeuerwehr, um damit Technik und Taktik in Sachen Brandbekämpfung bei Windrädern auf den neuesten Stand zu bringen. Die übrigen zwei Drittel werden zur Hälfte an gemeinnützige Vereine und Institutionen im Raum Agathaberg, Dohrgaul und Thier ausgeschüttet. Über die verbleibende Hälfte wiederum entscheidet ein Gremium, bei dem die genannten Initiativen Unterstützung für bestimmte gemeinnützige Projekte anmelden können.

Die Politik ist sich einig.

Der nun gefassten Empfehlung war eine ausführliche Diskussion im Hauptausschuss vorausgegangen, am ursprünglichen Vorschlag der Verwaltung hatte vor allem die CDU noch Änderungswünsche angemeldet. So störten sich die Christdemokraten zum Beispiel daran, dass nur die Bürgervereine in Thier, Agathaberg und Dohrgaul profitieren sollten. Das werde dem ehrenamtlichen Leben im ländlichen Raum nicht gerecht, vielmehr müssten auch Sport, Kultur, Brauchtum und die Jugendarbeit neben den Bürgervereinen berücksichtigt werden, betonte Fraktionschef Dieter Voß die Sicht der CDU, die Zustimmung fand.

Zweiter Schwerpunkt der Diskussion war die konkrete Verteilung zwischen den Vereinen (die CDU hatte elf Profiteure in der südlichen Wipperfürther Vereinslandschaft gezählt). Schnell verworfen wurde die erste Idee, den Vereinsanteil ausschließlich nach dem Gießkannenprinzip gleichmäßig an alle in Frage kommenden Vereine auszuschütten – eben, weil große Initiativen dann den gleichen Betrag wie kleine Gruppen auf ihr Konto bekämen. Als eine Art Korrektiv kam deshalb die Gründung eines Gremiums zur Sprache, das über 50 Prozent der Vereinsgelder entscheidet, und bei dem große wie kleine Vereine Projektideen vorbringen können, wenn sie mehr Geld als das zugedachte brauchen.

Ausdrückliches Ziel der Politik ist es allerdings, dass dieser „Ausschuss“ nicht bürokratischer arbeitet, als eben nötig. Besetzt werden soll er mit Vertretern aus Verwaltung, Politik und den Vereinen.

Die Verwaltung, so soll es der Rat am Dienstag beschließen, soll zudem eine Vereinbarung mit den Vereinen vorbereiten. Die Laufzeit soll 20 Jahre betragen, mit einer Überprüfung nach drei Jahren. (sfl)