Bad Segeberg – Im Prozess um den Unfalltod einer 16-Jährigen in einem Linienbus hat die Staatsanwältin am Donnerstag eine Verwarnung nach dem Jugendstrafrecht für den Angeklagten gefordert. Zudem solle er 10 000 Euro in einen Opferhilfsfonds einzahlen, gemeinnützige Arbeit leisten und die Kosten des Verfahrens tragen. Der 22-Jährige habe sich der fahrlässigen Tötung, der fahrlässigen Körperverletzung und der Unfallflucht schuldig gemacht. Der Angeklagte war zum Unfallzeitpunkt am 24. Oktober 2020 noch Heranwachsender.
Er sei an jenem Abend unter dem Einfluss von Alkohol gefahren, auch wenn im Prozess nicht nachgewiesen worden sei, dass er fahruntüchtig war, sagte die Staatsanwältin. Aber für den damals 20-Jährigen habe als Fahranfänger ein absolutes Alkoholverbot gegolten. Darum beantragte die Staatsanwältin auch eine Führerscheinsperre für drei Monate.
Der Angeklagte sei auf praktisch gerader Strecke von der Fahrbahn abgekommen. Sein Wagen sei mit einem Baum kollidiert, dann durch die Luft geschleudert und mit dem Heck in den Linienbus gekracht. Die 16-Jährige im Bus erlitt massive Kopfverletzungen, an denen sie unmittelbar starb. Auch weitere Fahrgäste wurden verletzt.
Der 22-Jährige sei vom Unfallort geflohen und habe sich erst einen Tag später über einen Anwalt bei der Polizei gemeldet. Das Tempo des Angeklagten, rund 100 Kilometer pro Stunde, war nach Angaben eines Gutachters nicht unfallursächlich, wie die Staatsanwältin sagte.
Die Verteidiger forderten Freispruch. Hilfsweise beantragten sie, ihren Mandanten zu gemeinnütziger Arbeit und zu einer Zahlung an den Opferhilfsfonds zu verurteilen. Beide Anwälte sprachen von einem „sehr, sehr tragischen Unfall”. Das Jugendschöffengericht wollte noch am Donnerstag sein Urteil verkünden.
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