Acht Monate hat ein suchtkranker Schläger aus Bergisch Gladbach in U-Haft gesessen, jetzt stand er in Bensberg vor Gericht. Nach der Entscheidung der Richterinnen muss er noch vier Monate Strafhaft nahtlos anhängen.
RichterinnenspruchSuchtkranker Schläger aus Gladbach bleibt in Haft

Ein stark alkoholisierter Mann gestikuliert mit einer Wodkaflasche in der Hand.
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Er hat einen Gladbacher Polizisten schwer verletzt und drei junge Männer in Rösrath wegen Zigaretten bedroht, einen Kumpel eingeschüchtert, seine Freundin geschlagen, und er hat es so weit getrieben, dass ihn die Justiz für die lange Zeit von acht Monaten aus dem Verkehr zog und in Untersuchungshaft steckte.
Am Dienstag musste sich der 36-jährige Bergisch Gladbacher Karl K. (Name geändert) wegen einer Vielzahl von Vorwürfen vor dem Schöffengericht verantworten, doch am Ende blieben nur noch zwei Delikte übrig, und die Richterinnen verurteilten ihn zu zwölf Monaten Haft ohne Bewährung. Von denen hat er acht schon abgesessen.
Verteidiger beklagt „Klassenjustiz“
Dass der Haftbefehl gegen den alkohol- und cannabisabhängigen Mann mit der traumatischen Kindheit und der dissozialen Persönlichkeitsstörung trotzdem nicht außer Vollzug gesetzt wurde, veranlasst seinen engagierten Verteidiger Udo Klemt dazu, das Wort von der „Klassenjustiz“ zu benutzen.
Jedoch taugt der Fall mindestens genauso gut als Musterbeispiel für die Schwierigkeit bei der Abwägung zwischen persönlicher Freiheit und dem Schutz der Gesellschaft vor Personen, deren Werdegang (mit 22 Einträgen im Bundeszentralregister) es als nicht unwahrscheinlich erscheinen lässt, dass sie erneut zu einer Gefahr werden.
Tragende Rolle für den Psychiater
Dass der Angeklagte am Ende nur wegen eines räuberischen Diebstahls im minder schweren Fall bei „Aldi“ und wegen einer Körperverletzung zum Nachteil seiner Freundin, begangen im Zustand verminderter Schuldfähigkeit, verurteilt wird, liegt daran, dass die übrigen Vorwürfe entweder aus Gründen der Verfahrensökonomie eingestellt werden oder der Mann wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen wird. Denn ein psychiatrischer Sachverständiger spielt an diesem Tag eine wesentliche Rolle in dem Verfahren.
Auf der Grundlage einer vorangegangenen intensiven Untersuchung des Angeklagten und seiner Eindrücke aus der Hauptverhandlung mit insgesamt acht Zeugen gibt Gutachter Dirk Reske für jeden einzelnen Tatvorwurf eine Beurteilung ab, ob der Angeklagte in dem Moment wohl schuldfähig, vermindert schuldfähig oder gar nicht schuldfähig war.
Ich mag es nicht gerne, wenn ein Typ mit einem Messer hinter mir herläuft.
Und danach ergibt sich, dass Karl K. nicht schuldfähig war, als er einem jungen Polizisten, der ihn gemeinsam mit einer Kollegin nach verschiedenen anderen Straftaten ins Polizeigewahrsam verfrachten wollte, einen Arm auskugelte, sodass der Mann ins Krankenhaus musste, und auch nicht, als er drei junge Männer an Schloss Eulenbroich in Rösrath wegen ein paar Zigaretten mit einem Messer bedrohte.
Von denen hatte einer auf die Frage der Vorsitzenden Richterin Birgit Brandes, ob er Angst gehabt habe, geantwortet: „Ich mag es nicht gerne, wenn ein Typ mit einem Messer hinter mir herläuft.“ Am Dienstagvormittag vor Richterin Brandes und den beiden Schöffinnen, zeigt sich der Angeklagte reuig und willens, künftig trocken zu bleiben.
Als die Staatsanwältin dafür plädiert, ihn weiter in Haft zu lassen, fragt er ganz bescheiden, ob denn seine Freilassung nicht als „Weihnachtsgeschenk“ möglich sei. Und als dieser Wunsch nicht in Erfüllung geht, akzeptiert er das damit rechtskräftig werdende Urteil trotzdem.
