Chatverläufe, E-Mails und Zeugenaussagen überführten den Angeklagten, der vor dem Schöffengericht Bensberg alle Taten gestand.
Prozess in BensbergGericht verurteilt Angeklagten wegen Betrugs zu dreieinhalb Jahren Haft

80.000 Euro soll der Mann mit seiner Betrugsmasche, die unter anderem mit Chatverläufen belegt werden kann, erbeutet haben. (Symbolbild)
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Es war immer die gleiche Masche: Der charmant wirkende Angeklagte mietete hochpreisige Wohnungen oder Hotels, bat seine jeweiligen Partnerinnen um Geld und versprach, den ausstehenden Betrag schnellstmöglich zurückzugeben. Einmal erklärte er, er habe aus dem Verkauf seiner Gartenbaufirma 6,5 Millionen Euro erhalten, aber das Geld sei noch nicht auf dem Konto. Einem anderen Geschädigten sagte er, er bekäme Geld von einem Versicherungsschaden, doch die Versicherung habe noch nicht überwiesen. Die Geschädigten fragten nach, wo denn das Geld bliebe. Er verschickte daraufhin gefälschte Screenshots, die angeblich zeigten, dass er das Geld überwiesen hat. Doch niemand bekam jemals den geschuldeten Betrag.
„Mein Mandant lebte auf Kosten anderer“, formulierte sein Verteidiger Dr. Mario Geuenich schlicht. Dann kündigte er an, dass sich der Angeklagte umfänglich und geständig zu den ihm zur Last gelegten zwölf Betrugsfällen, die insgesamt über 80.000 Euro ergaben, äußern werde. Nachdem die Staatsanwaltschaft die Anklage verlesen hatte, ging die Vorsitzende Richterin des Schöffengerichts Bensberg, Britta Epbinder, jeden einzelnen Fall durch. Der Angeklagte gestand alle Taten. Im Wesentlichen so, wie sie verlesen wurden. Viel Spielraum blieb ihm auch nicht: Stand doch das meiste mit gesicherten WhatsApp-Chats oder E-Mails in den Akten.
Zeugin kann nicht verstehen, „wie ich darauf hereinfallen konnte“
Dennoch bat die Richterin nach und nach alle geladenen und vollständig erschienenen Zeuginnen und Zeugen in den Zeugenstand. Erschütternd. Die erste Partnerin berichtete, dass sie dem Angeklagten vertraut habe. Nach der Scheidung von ihrem Mann fand sie über Parship ihren neuen Partner. Nach und nach lieh sie ihm Geld, das sie vom Verkauf des gemeinsamen Hauses auf der Bank hatte. Immer wieder erfand der Angeklagte neue Geschichten, warum er das Geld brauchte. Und immer wieder begannen die Anfragen mit: „Hallo Schatz, wärst du so lieb …“.
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„Ich kann bis heute nicht verstehen, wie ich darauf hereinfallen konnte“. Die Geschädigte wirkt immer noch geschockt. Schließlich brach das Lügengebäude zusammen, sie zog aus. Ihr Vater riet ihr, sofort zur Polizei zu gehen, was sie auch tat. „Ich wollte nicht, dass das auch anderen Frauen passiert“, erklärte die 58-Jährige.
Angeklagter fühlt sich wegen seiner Taten „Scheiße“
Nicht besser erging es der zweiten Zeugin. „Nach dem Tod meines Mannes war der Angeklagte der erste, dem ich wieder vertraute“, erklärt die sichtlich gezeichnete Frau. Im Datingportal hatte er sich als Polizeibeamter ausgegeben. Als Beweis schickte er das Foto eines Dienstausweises. Das Lügengebäude hielt zunächst, bis ihr ein Bekannter sagte: „Das ist kein gültiger Dienstausweis“.
Doch bis dahin hatte sie über 6000 Euro an ihn überwiesen. Mal für einen angeblichen Wasserschaden, mal für andere erfundene Ausgaben, für die er „nur kurzfristig Geld brauchte“. Die Zeugin leidet bis heute. Sie musste nun wegen psychischer Probleme frühzeitig in Rente gehen. „Ich habe davor immer über die Frauen gelächelt, denen so etwas passiert“ sagte sie niedergeschlagen. „Wie fühlen Sie sich eigentlich, wenn Sie so etwas hören?“, fragte die Richterin den Angeklagten. „Scheiße“, antwortete er.
Die Verteidigung hat Berufung eingelegt
Bei der nächsten Zeugin hatte er eine Ferienwohnung gemietet. Auch hier: keine Zahlungen. Immer wieder hörte die Vermieterin neue Lügengeschichten, warum es mit der Überweisung nicht geklappt hatte. „Ich wurde ganz kirre: Er hat nie etwas bezahlt und hatte dazu noch den Schlüssel der Wohnung. Die konnte ich nun nicht mehr vermieten.“ Den Schlüssel hat sie zurückbekommen. Das Geld ist nie gekommen. „Anfang 25 hat er noch mal angefragt, ob er die Wohnung mieten könne. Das war ganz verrückt und ich hab ihm die auch nicht vermietet! “, erklärte die Zeugin.
Das Gericht folgte der Staatsanwaltschaft und verkündete wegen gewerbsmäßigen Betrugs in zwölf Fällen eine Strafe von drei Jahren und sechs Monaten. Zudem wird ein Wertersatz von 81.000 Euro eingezogen. Es berücksichtigte beim Strafrahmen eine verminderte Schuldfähigkeit. Die Verteidigung hat Berufung eingelegt.

