Nach einem geplatztem Treffen mit einer Prostituierten hatte der Mann 100 Euro gefordert und sich geweigert zu gehen
BensbergGericht verurteilt Freier nach Streit um Fahrtkosten

Der Angeklagte kam mit einer Geldstrafe wegen Bedrohung und Nötigung davon.
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Vor dem Bensberger Schöffengericht fand jetzt ein Prozess statt, der bereits zum fünften Mal angesetzt werden musste. Immer wieder fehlten entweder der Angeklagte oder die geschädigte Zeugin. Auch dieses Mal begann der Prozess erst anderthalb Stunden verspätet. Die Zeugin war gar nicht erschienen, der Angeklagte kam zu spät. Zögerlich betrat der schmächtige Mann, nennen wir ihn Klaus Schneider, den Gerichtssaal und setzte sich neben seinen Verteidiger. Endlich konnte es losgehen.
Was war geschehen? Als Freier hatte Schneider bei einer Prostituierten in Bergisch Gladbach nachgefragt, was eine komplette Nacht kosten würde. Es sollten mindestens 1500 Euro sein. Der Freier war einverstanden und reiste aus Arnsberg an. In der Wohnung angekommen, verlangte die Zeugin den vereinbarten Betrag sofort und in bar – wie in diesem Gewerbe üblich.
Angeklagter forderte 100 Euro Ersatz für seine Fahrtkosten
Der Angeklagte wollte jedoch vorher nicht zahlen und versprach, am nächsten Morgen zur Bank zu gehen und das Geld zu holen. Schließlich sei das so vereinbart gewesen, so seine Aussage. Die Prostituierte, die nur sehr schlecht Deutsch sprach, forderte ihn nun auf, die Wohnung zu verlassen. Im Prinzip war Klaus Schneider einverstanden, doch er verlangte 100 Euro Ersatz für seine Fahrtkosten. So lange, sagte er, werde er in der Wohnung bleiben. Auch der Trick der Zeugin, „wir sollten das Zimmer wechseln“, brachte nichts. Schnell blockierte der Angeklagte die Tür. Er soll die Zeugin sogar mit dem Tod bedroht haben, doch auch das war nicht zweifelsfrei festzustellen. Selbst die Ankündigung, die Polizei zu rufen, konnte ihn nicht überzeugen zu gehen. Er blieb sitzen und beharrte auf seiner „Aufwandsentschädigung“. Die Polizei kam und verhörte die beiden.
Das Gericht musste nun entscheiden, ob Klaus Schneider wegen Erpressung verurteilt werden sollte – Mindeststrafe ein Jahr Gefängnis – oder wegen Bedrohung und Nötigung, wofür er mit einer Geldstrafe davonkommen würde. Bei der Beweisaufnahme einigten sich Anwalt und Staatsanwaltschaft darauf, die Aussagen der Zeugen zu verlesen, die diese teilweise bei früheren Verhandlungen gemacht hatten. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Gericht kamen trotz eines Restzweifels zu dem Ergebnis, dass der Angeklagte tatsächlich geglaubt hatte, dass ihm der Ersatz der Fahrtkosten zusteht. Bei einer Erpressung hätte ihm der Vorsatz, die Zeugin schädigen zu wollen, nachgewiesen werden müssen. Also blieb es bei der Bedrohung und der Nötigung. Klaus Schneider lebt vom Bürgergeld und wohnt in einer Notunterkunft. Das Schöffengericht verurteilte ihn zu 90 Tagessätzen zu je zehn Euro.
