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Tödlicher Schlag in FußgängerzoneAnwältin der Kinder des Opfers fordert hohe Strafe

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Einen Tag nach der Tat in der Fußgängerzone hatten Passanten ihr Unverständnis für die sinnlose Tat mitgeteilt.

Einen Tag nach der Tat in der Fußgängerzone hatten Passanten ihr Unverständnis für die sinnlose Tat mitgeteilt.

Bergisch Gladbach/Köln – Im Prozess gegen einen 19-jährigen Kölner, dem die Staatsanwaltschaft vorwirft am 31. August 2017 einen 40-jährigen Bergisch Gladbacher mit einem Faustschlag traktiert zu haben, plädierten am Dienstag Staatsanwaltschaft, die Nebenklageanwälte und der Verteidiger des Angeklagten Tarek H. (Name geändert). Infolge des Schlags war der Bergisch Gladbacher gestürzt und hatte sich schwere Kopfverletzungen zugezogen an denen er Stunden später starb.

Die Staatsanwältin hielt eine Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monate Haft für angemessen. Der Angeklagte habe sich einer Körperverletzung mit Todesfolge strafbar gemacht. Das Strafrecht sehe für solch eine Tat eine Mindeststrafe von drei Jahren vor. Allerdings sei der Angeklagte nach dem Jugendstrafrecht abzuurteilen.

Die Staatsanwältin berief sich hierbei auf die Einschätzung des psychiatrischen Gutachters und der Jugendgerichtshilfe. Strafmildernd habe sie das Geständnis des Angeklagten bewertet. Auch das problematische Elternhaus sei zu berücksichtigen, ebenso die ausgesprochen Entschuldigung gegenüber den Verwandten des Opfers. „Gegen den Angeklagten spricht, das er sich einen Unterlegenen als Opfer ausgesucht hat“, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Darüber hinaus sei er grundlos auf sein Opfer losgegangen und bis heute zeige er keine richtige Einsicht in die Tat.

Rechtsanwältin Dr. Dr. Beate Grün teilte die Einschätzung der Staatsanwältin nicht. Grün, Rechtsbeistand der Kinder (neun und 13 Jahre) des Opfers, forderte eine Haftstrafe von fünf Jahren. „Die Kinder des Opfers haben ihren Vater und ihren Erzieher verloren“, sagte die Anwältin. Das Opfer sei sogar vor einer körperlichen Auseinandersetzung davon gelaufen. Der Faustschlag sei für ihn unvorhersehbar und unvermeidbar gewesen. Das Opfer sei ohne Chance gewesen.

Nicht um Mann gekümmert

Nach der Tat habe der Angeklagte den 40-Jährigen hilflos am Boden liegen lassen, sich nicht um den sterbenden Mann gekümmert. „Der Schlag war Vorsatz. Sie haben das Opfer angerufen, wollte das es sich umdreht. Dann haben sie zugeschlagen und ihn wie einen Baum gefällt“, wandte sich die Anwältin an den Angeklagten. Grün verlangte eine Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht. Nach erzieherischen Gesichtspunkten müsse solch eine Haftstrafe sein. Sollte es zu einer Jugendstrafe kommen, forderte Grün drei Jahre und sechs Monate. Der Angeklagte sei dann unter Aufsicht und könne noch eine Ausbildung machen.

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„Es ist klar, dass nur eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht erfolgen kann“, beendete Nebenklageanwalt Dr. Karl-Christoph Bode sein Plädoyer. Bode relativierte die Aussage von Grün, der Angeklagte habe sich nach der Tat nicht gestellt. „Ich habe in 22 Jahren als Strafverteidiger wenige Täter kennengelernt die sich freiwillig stellen“, sagte Bode. Und wenn doch, sei der Grund nur im Fahndungsdruck zu suchen. Dass sich der Angeklagte nicht gestellt habe, sei ihm nicht vorzuwerfen. Auf ein Strafmaß wollte sich der Anwalt nicht festlegen.

Tobias Westkamp, Verteidiger des Angeklagten, plädierte für eine Haftstrafe nach Jugendstrafrecht von maximal zwei Jahren. Die Strafe sei zur Bewährung auszusetzen. Sein Mandant habe nun gesehen, was ein einziger Schlag ausrichten könne. Er sei tief betroffen von den Folgen. Der Schlag seines Mandant stehe außer Frage, aber nicht der Schlag, sondern die Sturzfolgen seinen für den tragischen Tod des Opfers verantwortlich. Das letzte Wort hatte der Angeklagte: „Ich bereue meine Tat und will nun mein Leben in den Griff kriegen.“

Das Urteil wird am Donnerstag gesprochen.

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