ProzessRandalierer verletzt Sanitäter in Bergisch Gladbacher Klinik

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Das Krankenhaus steht zwischen Häusern.

Ein 63-Jähriger randalierte im EVK.

Für seinen Ausraster habe der Angeklagte keine Erklärung. Das Gericht verhängt eine Geldstrafe.

Es war am Abend seines 63. Geburtstages, als ein bis dahin unauffällig lebender Familienvater aus Bergisch Gladbach plötzlich rot sah. Sturzbetrunken randalierte er in der Notaufnahme des Evangelischen Krankenhauses. Mitpatienten, Sanitäter, Schwestern und Polizisten bedrohte er, beschimpfte sie, griff an und verletzte. Für den Vorfall stand der Schweißer jetzt vor Gericht.

„Respekt“: Das ist eine Forderung, die auch Menschen, die im Blaulichtbereich tätig sind, für sich und ihre Tätigkeit einfordern — ob sie nun als Feuerwehrleute, Sanitäter oder Polizisten im Einsatz sind. Ihr Job ist es schließlich, anderen zu helfen. Wie um alles in der Welt kommt aber ein bis dahin unbescholtener Familienvater wie Wladimir K. (Namen geändert) auf die Idee, sich völlig zu vergessen?

Angeklagter ist vor Gericht zurückhaltend

Das ist die Frage, die ihm auch Richterin Birgit Brandes stellt, doch Wladimir K. weiß keine Antwort. An diesem Vormittag ist er ganz klein mit Hut, sitzt neben seinem Verteidiger Dr. Karl-Christoph Bode auf der Anklagebank, während die Ehefrau im Zuschauerraum Platz genommen hat. Jurist Bode räumt die Vorwürfe im Namen seines Mandanten ein: „Er hat es gemacht.“ Und: „Wir haben keine Zweifel, dass es so war.“ Allerdings fehle die Erinnerung an jenen sehr feucht-fröhlichen Abend im April.

Wladimir K. war gestürzt und von einem Rettungswagen ins EVK gebracht worden. In der Notaufnahme war einen Moment Warten angesagt, K. begab sich krakeelend in Richtung einer weiteren Notaufnahmepatientin und wurde von einem an dem Abend als Rettungssanitäter eingesetzten Bergisch Gladbacher Feuerwehrbeamten verbal in die Schranken gewiesen.

Opfer sind immer noch entsetzt

Diesen 53-jährigen Feuerwehrmann hat die Richterin trotz des angekündigten Geständnisses als Zeugen geladen, um auch die Opfer im Prozess zu Wort kommen zu lassen. Und dem Beamten kann man auch noch mehr als ein halbes Jahr sein Entsetzen über den Vorfall deutlich anmerken: „So etwas habe ich in den 30 Jahren meiner Laufbahn noch nicht erlebt!“

Zwar gelang es den Sanitätern, den Randalierer zu Boden zu bringen und an die Polizei zu übergeben, aber Wladimir K. schaffte es vorher noch, dem Zeugen einen äußerst schmerzhaften Tritt gegen das Schienbein zu versetzen. Das Knie, mit dem er sich ohnehin in Behandlung befunden hatte, schmerzte wieder stärker, „Ich war einige Zeit außer Dienst.“ Wladimir K., von seinem Verteidiger ermutigt, richtet das Wort an den Zeugen: „Ich kann mich nur entschuldigen.“ Woraufhin der ihm den guten Rat gibt, den Alkohol wegzulassen, wenn er sich betrunken nicht benehmen könne.

Am Ende verurteilt die Richterin den Angeklagten, der Forderung der Staatsanwältin entsprechend, wegen eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte zu 4500 Euro Geldstrafe, 90 Tagessätze zu 50 Euro. Dem Angeklagten billigt sie wegen seiner Alkoholisierung zur Tatzeit verminderte Schuldfähigkeit zu.

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