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Bergisch GladbachFalsche Angaben bei Asylantrag – 20 Mal widersprüchlich ausgesagt?

2 min

Symbolbild 

Bergisch Gladbach – Rund 20 Mal soll ein Flüchtling auf Asyl- und Duldungsanträgen falsche Angaben gemacht haben. Am Mittwoch stand er vor dem Bensberger Amtsgericht.

Die Angst vor der politischen Gewalt in seinem Heimatland Simbabwe im südlichen Afrika, habe ihn nach Deutschland getrieben, gab der Asylbewerber in seinen Anträgen an.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 30-Jährigen vor, bei der Angabe seines Heimatlandes geschwindelt zu haben. Vieles deute daraufhin, dass er in Wahrheit aus Westafrika stamme.

Durch die falschen Angabe habe der 30-Jährige versucht, sich einen Vorteil im Asylverfahren zu erschleichen. Die Staatsanwaltschaft stützte die Anklage auf widersprüchliche Angaben in der Vielzahl der Anträge.

So soll er angegeben haben, seine Mutter sei bei seiner Geburt gestorben, in einem anderen Antrag erwähnte er jüngere Geschwister. Außerdem spreche der 30-Jährige einen Dialekt der im nigerianischen Raum verbreitet sei.

Der Angeklagte konterte, er habe niemals davon gesprochen, dass seine Mutter bei seiner Geburt gestorben sei. „Ich habe gesagt, dass meine Mutter bei der Geburt meines jüngsten Geschwisterkindes gestorben ist“, sagte er vor Gericht.

Auch der Vorhalt des Staatsanwaltes, die Botschaft Simbabwes habe nach einem Telefonat eindeutig ausgesagt, er stamme nicht aus Simbabwe, bewog den Angeklagten nicht zu einem Geständnis. Nun muss der Richter Zeugen laden. (dino)