Verwirrung um Tütchen-AufdruckWurfmaterial von Bergisch Gladbacher Jecken war nicht abgelaufen

Lesezeit 2 Minuten
Die Hebborner Buure auf dem Karnevalszug in Bergisch Gladbach 2023.

Die Hebborner Buure auf dem Karnevalszug in Bergisch Gladbach 2023.

Auch in Rhein-Erft hatte es einen Aufschrei wegen angeblich abgelaufener Kamelle gegeben.

Im Rhein-Erft-Kreis hat Wurfmaterial, dessen Mindesthaltbarkeitsdatum angeblich abgelaufen war, bereits für   Protest gesorgt. In Bergisch Gladbach haben die „Hebborner Buure“ gestern am Rande des Prinzenessens von sich aus die Initiative ergriffen und über das offenkundige Missverständnis eines internationalen Aufdrucks auf Süßigkeitenverpackungen hingewiesen.

„Auch wir haben die kritisierten Frucht-Partybärchen geworfen“, sagt der 2. Vorsitzende der Hebborner Buure, Michael Fröhlingsdorf, und zeigt ein Tütchen mit 6,8 Gramm Fruchtgummi Inhalt und einer – ohne weiteren Zusatz – aufgedruckten Zahlenfolge: 26.09.19.

Mindesthaltbarkeitsdatum nach deutscher Schreibweise

Karnevalszugbesucher, die solche Tütchen anderenorts fingen, hatten dieses für das Mindesthaltbarkeitsdatum in deutscher Schreibweise gehalten, also: „Tag.Monat.Jahr“. So folgerten sie auf den 26. September 2019. Damit hätte das Wurfmaterial sein Mindesthaltbarkeitsdatum bereits fast fünf Jahre überschritten.

Wurfmaterial mit angeblich abgelaufen MHD.

Wurfmaterial mit angeblich abgelaufen MHD.

Zwar passte das nicht ganz zu dem noch offenbar weichen und keinesfalls wie sonst in solchen Fällen hart gewordenen Inhalt – „wir haben aber sofort den Lieferanten angeschrieben“, sagt Michael Fröhlingsdorf.

Wurfmaterial noch bis September 2026 haltbar

Die Antwort hat er schriftlich (und sie liegt auch der Redaktion vor). Demnach hat der chinesische Hersteller der Fruchtgummibärchen das Haltbarkeitsdatum in internationaler Schreibweise aufgedruckt, nach der Folge „Jahr.Monat.Tag“. Damit sind sie noch bis zum 19. September 2026 haltbar – und demnach noch weit vom Mindesthaltbarkeitsdatum entfernt.

Leider sei das missverständliche Datum zu spät aufgefallen, so der Vertreiber der Party-Bärchen. „Wir bedauern diesen Vorfall der zur Verwirrung bei einigen Karnevalisten geführt hat, jedoch können die Fruchtgummibärchen ganz normal verzehrt werden“, so das Unternehmen aus dem Rhein-Erft-Kreis.

KStA abonnieren