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ProzessNach Trennung rastet Bergisch Gladbacher aus – und landet vor Gericht

3 min
Ein Mann steht mit geballter Faust vor einer Frau, die auf einer Couch sitzt

Häusliche Gewalt beschäftigt immer wieder die Justiz.

Ein Bergisch Gladbacher, der nach der Trennung von seiner Frau ausgerastet war, ist zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Der Wüterich sitzt lammfromm auf dem Platz des Angeklagten in Saal 106 des Amtsgerichts, diszipliniert und ruhig. Dass der 52-jährige Bergisch Gladbacher Handwerker nach der Trennung von der Ehefrau und den Töchtern wie ein Berserker gewütet, Scheiben zertrümmert und gedroht hat, kann man sich kaum vorstellen. Der Leiter der Justiz-Wachtmeisterei, der den Prozess diskret aus der letzten Zuschauerreihe verfolgt, muss nicht einmal in Aktion treten.

Im Zuge der Trennung von Ehefrau Fatima hat Achmed G. (Namen geändert) Schuld auf sich geladen. Zunächst im Juni 2020 und dann wieder ein Jahr danach, spielten sich die Zwischenfälle ab, die ihm erst einen Strafbefehl einbrachten und dann eine Anklage.

Das Meiste gibt der Angeklagte zu

Das Meiste gibt Achmed E. zu – aber nicht ohne schachern, etwa, ob er sich an das zunächst von der Polizei ausgesprochene zehntägige Wohnungsverbot gehalten habe oder schon am neunten Tag wieder da war.

Der erste Zwischenfall, um den es im Prozess geht, ereignete sich um 1.54 Uhr in der Nacht zum 20. Juni 2020. Da galt der polizeiliche Wohnungsverweis. Karima, die erwachsene Tochter, wachte auf, weil ihr Hund anschlug. Sie ging ins Wohnzimmer, schaute, erschrak, weil sie plötzlich ihren Vater im Garten erblickte. Sie holte die Mutter hinzu.

Gladbacher durchbricht Terassentür

Im nächsten Moment ging Achmed E. durch die verschlossene Terrassentür, zertrümmerte mit einem Stein die Scheibe. Der Tochter, vom Vater bedrängt, gelang es, die Polizei zu alarmieren. Die brachte erst Ruhe in die Situation und dann den Vater zur Behandlung der Verletzungen, die er sich zugezogen hatte, ins Krankenhaus.

Außerdem klärte sie ihn darüber auf, dass inzwischen eine gerichtliche Anordnung gegen ihn vorliege, wonach er ein halbes Jahr lang keinen Kontakt zu seiner Frau aufnehmen und sich ihr auch nicht mehr als bis auf 20 Meter nähern dürfe.

Ich möchte diese Zeiten aus meinem Gedächtnis streichen, sie aus meinem Leben entfernen.
Die Ex-Frau des Angeklagten als Zeugin vor Gericht

Das hinderte Achmed E. aber nicht daran, in derselben Nacht noch einmal zurückzukehren. Wieder kam die Polizei, und Noch-Ehefrau Fatima (49) erlebte, wie der Noch-Mann auf dem Nachbargrundstück mit der Polizei diskutierte, ob er dort wohl stehen dürfe. „Ich möchte diese Zeiten aus meinem Gedächtnis streichen, sie aus meinem Leben entfernen“, bat die   Richterin Pauline Willberg und den Staatsanwalt um Nachsicht für ihre verblassende Erinnerung.

Neben der Terrassentürscheibe zertrümmerte Achmed E. nach eigenem Geständnis bei anderer Gelegenheit auch die Autoscheibe des Wagens seiner Schwägerin sowie die Scheibe des Autos seiner Ehefrau. Ein weiterer Anklagevorwurf wurde fallengelassen. Der Angeklagte selbst gab an, dass er sich zeitweise wegen Depressionen in stationärer Behandlung befunden habe.

Am Ende fasste der Angeklagte sein letztes Wort kurz: „Es tut mir leid, was ich getan habe. Aber es war mein Auto.“ Das Urteil, die auch vom Staatsanwalt so geforderten 1700 Euro Geldstrafe, nahm er sofort an.