Bergisch Gladbach – Der 22. August 2013 war, so schreiben es die Wetteragenturen, ein „fast fehlerfreier Sommertag“. An diesem Tag, es war ein Donnerstag, treffen sich um 8.40 Uhr Verwaltungsrichter Wilhelm Bamberger, ein Vermieter und mehrere Vertreter der Stadt Bergisch Gladbach beim „Wurstseppel“, jener Braterei vor dem Löwen-Center in der Bergisch Gladbacher Innenstadt. Es geht um nicht weniger als die Zukunft des Imbisses, denn die Stadt hatte per Ordnungsverfügung verlangt, dass der Stand verschwinden müsse. Gegen diese Verfügung hatte die Betreiberin die Gerichte angerufen. Und bei einem Ortstermin will sich der Richter – zufälligerweise mit Wohnort im Rheinisch-Bergischen Kreis und ortskundig – überzeugen, ob denn der „Wurstseppel“ wirklich nicht ins Erscheinungsbild der Stadt und zum Bebauungsplan passe. So hatte die Verwaltung argumentiert. Der Verlauf des Ortstermins ist in einer Niederschrift des Gerichts festgehalten, sie liegt dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ vor.
Gleich zu Beginn des Treffens lässt Bamberger erkennen, was er von der Verfügung der Stadt hält: nichts. Er zitiert aus einem Artikel der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“, der die Überschrift trägt „Die Wahrheit kennt nur der Wurstseppel“ . Der Autor rechnete darin 2011 sarkastisch böse mit dem Erscheinungsbild von Bergisch Gladbach ab. In dem Artikel heißt es unter anderem: „Erschüttert, fassungslos, zorngepeinigt stehen wir in der Fußgängerzone und ballen die Faust: Wo sind die Schuldigen für all diese Schandtaten – für Eternitexzesse, Flachdachfiaskos, Waschbeton, Mietskasernenmonster, Klinkerfratzenfassaden, Kreissparkassentyrannei.“ Der Richter meint laut Niederschrift, dass ein Würstchenstand Teil des Stadtlebens sein könne. Laut Protokoll will er die Verwaltung dazu „anregen, auch Einrichtungen wie Würstchenbuden als Erscheinung urbaner Kultur wahrzunehmen, die Gegenstand vertiefter stadtplanerischer Erwägungen sein können“.
Ordnungsverfügung rechtswidrig
Der Richter erklärte den Vertretern der Bergisch Gladbacher Verwaltung, dass ihre Ordnungsverfügung allein aus formalen Gründen rechtswidrig sei. Anschließend wurde, so heißt es in der Niederschrift, „erörtert“, welche Bebauungsplansituation man überhaupt vorfinde. Die Stadt beruft sich auf Änderungen des Bebauungsplans – der Richter erinnert die Verwaltung daran, dass diese Änderungen nie rechtswirksam wurde. Grundlage sei für ihn weiterhin der Bebauungsplan aus dem Jahre 1974. Und dessen Aussagekraft für den Wurstseppel sei zumindest „fraglich“.
Schließlich stellt er den Vertreter der Stadt die Frage, warum der „Wurstseppel“ überhaupt nach zehn Jahren der stillschweigenden Duldung plötzlich verschwinden müsse. Die Antwort der Stadt gibt Gisela Müller-Veith, Fachbereichsleiterin im Rathaus. Laut Niederschrift sagt sie folgendes: „Im Zuge der Regionale-Planung 2010 sollte bekanntermaßen die Fußgängerzone umgestaltet werden. Gestalterisch spielte hierbei auch die Gestaltung des Vorplatzes vor dem ehemaligen Löwen-Center eine Rolle.“
Imbiss wird geduldet
Der Wurstseppel passt also optisch nicht zu den Plänen der Regionale. Kurze Zeit später hat Bamberger dann genug gehört: „Das Gericht schlägt vor, die Ordnungsverfügung hier und heute aufzuheben.“ Die Stadt erklärt ihr Einverständnis. Der Eigentümer des „Wurstseppel“ muss einen Bauantrag für seine Braterei stellen. Gleichzeitig erklärte die Stadt, dass sie im Gegenzug den Imbiss – so wie er heute ist – für die nächsten zwei Jahre „dulden“ wird. Die Kosten des Verfahrens trägt die Stadtkasse.
Der Ortstermin hat aber noch ein Nachspiel. Denn in der Sitzung des Planungsausschusses vom 1. Oktober schlägt die Verwaltung vor, den Bebauungsplan für die Stadtmitte zu ändern. Ziel der Änderung ist es laut Vorlage auch, dass „Gastronomieangebot“ auf dem Vorplatz des Löwen-Center zu ordnen. Allerdings wird dieser Antrag in der Sitzung zurückgezogen. In Vorgesprächen hatte die Politik der Verwaltung signalisiert, dass ein belastbarer Bebauungsplan für die Innenstadt sicher notwendig sei. Aber in dem müsse es auch Platz für einen „Wurstseppel“ geben.
