Bergisch Gladbach – Seit Juni greift die Stadt durch. Roller- und Motorradfahrer dürfen nur noch an ausgewiesenen Stellen rund um die Innenstadt gebührenfrei parken. Der „Kölner Stadt-Anzeiger“ berichtete darüber. Die neue Regelung haben aber offenbar noch nicht alle Motorradfahrer mitbekommen: So klagte eine Leserin, die nicht genannt werden möchte, sie habe im Juli ein Knöllchen kassiert, weil sie mit ihrem Roller an einem Fahrradständer in der Innenstadt parkte.
Bis zum Juni, so eine Sprecherin der Stadt, habe es eine mehrmonatige Übergangsphase gegeben, in der die Stadt falsch und wild parkende Zweiräder mit Hinweiszetteln statt Knöllchen beklebte. Diese Schonfrist ist nun vorbei. Die Stadt verweist darauf, dass Roller und Motorräder auf eigens für sie ausgewiesenen Plätzen geparkt werden müssen.
Wo aber sind diese Parkplätze für die Zweiräder? Laut Angaben der Stadt Bergisch Gladbach gibt es vier Parkflächen rund um die Fußgängerzone: vor dem Stadthaus, an der Post, neben dem Rathaus und an der Rhein-Berg-Galerie. Die Flächen sind gekennzeichnet mit den üblichen blauen Parkplatzschildern – darunter ein Motorradschild sowie der Hinweis auf gebührenfreie Parkplätze. Zusätzlich gibt es eine Fahrbahnmarkierung mit dem Piktogramm eines Motorrades vor den Stellflächen.
Doch wo parken die Motorradfahrer, wenn die extra für sie eingerichteten Parkplätze durch Autos belegt sind? So geschah es besagter Leserin wenige Tage nach dem Knöllchen. Stadtsprecher Martin Rölen verweist auf Nachfrage der Redaktion darauf, dass das Parken mit dem Auto auf den Motorradparkplätzen verboten ist und mit einem Bußgeld durch die Stadt geahndet wird. . „Die Parkflächen sind exklusiv für die Zweiräder.“ Autofahrern, die sich daran nicht hielten, drohe ein Bußgeld, das zwischen zehn und 30 Euro liegen könne. Im Ernstfall nutzt den Motorradfahrern das allerdings wenig. Sie müssen ihre Zweiräder dann auf anderen Parkplätzen gebührenpflichtig abstellen, wenn sie sich nicht zwischen die Autos stellen und eine Beschädigung der neben ihnen parkenden Autos riskierenwollen. Oder sie greifen – wenn sie die lange Wartezeit in Kauf nehmen wollen – gleich zu drastischeren Mitteln: „Bei einer Behinderung von Motorradfahrern kann man auch erwägen, die Autos abzuschleppen“, sagt Rölen.
