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GerichtMarokkaner verliert gegen Kreis – Ausweisung bestätigt

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Asylbewerber bei einer Ausweisung (Symbolbild).

Bergisch Gladbach – Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am Dienstag die Ausweisung eines Marokkaners aus dem Rheinisch-Bergischen Kreis in der Sache bestätigt.

Die Ausländerbehörde hatte dem Mann, der seit vielen Jahren in der Bundesrepublik lebt, 2012 die deutsche Staatsbürgerschaft wieder entzogen, weil Verdachtsmomente bestanden, er würde sich im Umfeld des islamistischen Terrorismus bewegen. Die Beamten gingen davon aus, dass der Mann im Rahmen eines Sicherheitsgesprächs falsche Angaben über seine Kontaktmänner gemacht hatte.

Nachdem der Marokkaner seine Klage gegen die Ausweisung vor dem Verwaltungsgericht Köln verloren hatte, bestätigte nun auch das Oberverwaltungsgericht Münster die Ausweisung und wies die Berufung des Klägers zurück. Damit müsse der Mann das Land theoretisch sofort verlassen, erklärte Gerichtssprecherin Dr. Gudrun Dame. Allerdings muss die Gladbacher Ausländerbehörde nachbessern: Sie hatte die sogenannte Sperrfrist auf sieben Jahre festgelegt. Das ist der Zeitraum, innerhalb dessen der Mandant nicht nach Deutschland zurückkehren darf. Dies sei zu viel, befand das Gericht und bezog sich auf eine neue Gesetzeslage. „Mehr als fünf Jahre sind nur erlaubt, wenn von der Person eine schwerwiegende Gefahr für die innere Sicherheit und Ordnung ausgeht“, erklärt Dame. Diese Gefährdung sehe das Gericht aber nicht.

Kreissprecher Alexander Schiele begrüßt die Entscheidung in der Sache: „Der Mann hatte unserer Einschätzung nach Kontakte zur extremistisch salafistischen Szene“, erklärt Schiele. „Das Urteil bestätigt, dass wir richtig lagen.“

Im März hatte es ein ganz ähnliches Verfahren vor dem Oberlandesgericht in Münster gegeben, bei dem es um einen Gladbacher marokkanischer Abstammung gegangen war. Dieser hatte gegen die Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft geklagt, verfügt wegen verfassungsfeindlicher Bestrebungen. Auch hier gaben die Münsteraner Richter der Kreisbehörde in zweiter Instanz Recht.